Mutterschutz

Schwangere und stillende Studierende stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes. Dieses beinhaltet besonders flexible Regelungen in der Studienorganisation, die auf dieser Seite dargestellt werden. Informationen zum Mutterschutz im Beruf finden Sie im Intranet auf der Seite „Familie“. 

Mutterschutz im Studium

Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium gilt sowohl für Beschäftigte als auch für Studierende. Sein Ziel ist es, die Gesundheit von Schwangeren, stillenden Müttern und ihrer Kinder am Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während des ersten Jahrs der Stillzeit zu schützen. Zugleich soll es Studierenden ermöglichen, in dieser Zeit ihr Studium ohne gesundheitliche Gefährdung weiterzuführen. Hierfür ist eine Meldung der Schwangerschaft erforderlich.

Die Humboldt-Universität ist verpflichtet, das Bestehen einer Schwangerschaft der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Auch vor diesem Hintergrund ist eine umgehende Meldung der Schwangerschaft notwendig.

Das Mutterschutzgesetz schützt die Frau insbesondere während der Zeit sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen danach (bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie einem Kind mit Behinderung sind es zwölf Wochen). Für diese wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie nicht ihrem Studium nachgeht. Jedoch können Studierende auf beide Schutzfristen (vor und nach der Geburt) auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin verzichten. Sie sind während dieser Zeit trotzdem in vollem Umfang über die Unfallkasse der HU sowie über ihre Krankenkasse versichert.

Flexible Regelungen

Für Studierende beinhaltet das Mutterschutzgesetz besonders flexible Regelungen in der Studienorganisation.

In den ersten zwölf Monaten nach Geburt des Kinds sind Stillpausen durch das Mutterschutzgesetz geregelt. Das beinhaltet auch ein Recht auf Freistellung zum Stillen sofern dies erforderlich ist. Zum Stillen, Wickeln und Ausruhen mit Kind stehen zahlreiche Familienzimmer zur Verfügung.


Schwangere Studierende und junge Mütter dürfen ihr Studium auch in der Zeit der gesetzlichen Mutterschutzfrist vor und nach der Entbindung fortsetzen. Dafür müssen sie ihren Verzicht auf den Mutterschutz schriftlich gegenüber dem Referat Studierendenservice in der Studienabteilung erklären; sie können ihn aber auch jederzeit widerrufen. Dadurch ist eine besonders flexible Fortsetzung des Studiums entsprechend ihrem jeweiligen Gesundheitszustand, der sich in der Schwangerschaft schnell ändern kann, möglich. 

In der Schwangerschaft besteht auch durch das Mutterschutzgesetz ein besonderer Anspruch auf Nachteilsausgleich. Dies betrifft Zeiten und Umfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen ebenso wie die Teilnahme an Prüfungen.


Im Falle einer Überschneidung von Praxissemester und Mutterschutz ist die Schwangerschaft zusätzlich zur Studienabteilung auch der Einsatzstelle (Schule) zu melden, an der das Praxissemester stattfinden soll. Diese muss eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung ausstellen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite der Professional School of Education.


Verfahrensablauf Mutterschutz

Für die Verwaltung der Schwangerschaftsangelegenheiten im Studium ist das Immatrikulationsbüro der HU zuständig. Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Verfahrensablauf sowie die entsprechenden Formulare.

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Familiengerechtigkeit

Das Themenfeld Familiengerechtigkeit ist die zentrale Koordinations- und Anlaufstelle für alle Belange und Fragen rund um die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie. Zentrale Themen unserer Arbeit sind familiengerecht studieren, familiengerecht arbeiten, Campus mit Kind, Pflege von Angehörigen und Kinderbetreuung. 

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