Pflege von Angehörigen

Ein Studium mit pflegebedürftigen Angehörigen stellt für die meisten Betroffenen eine hohe organisatorische und emotionale Belastung dar. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zur flexiblen Studienorganisation und zu Unterstützungsangeboten. Informationen für Beschäftigte sind im Intranet auf der Seite „Pflege von Angehörigen“ zu finden. 

Herausforderung

Die Pflege von hilfsbedürftigen Angehörigen bringt vielfältige Veränderungen der persönlichen Lebensumstände mit sich, die oft nur schwer zu bewältigen sind: Körperliche und seelische Belastungen, das Erlernen pflegerischer Fertigkeiten sind die eine Seite – die Konfrontation mit der eigenen Lebensplanung die andere.

Flexible Studienorganisation

Ein Studium mit pflegebedürftigen Angehörigen stellt für die meisten Betroffenen eine Mehrfachbelastung dar, die viel Organisationsgeschick verlangt.

Um diesen erschwerten Anforderungen gerecht zu werden, bietet die Humboldt-Universität eine Vielzahl von Möglichkeiten der Flexibilisierung des Studiums aufgrund familiärer Verpflichtungen. So kann das Studium beispielsweise durch Auszeiten wie ein Urlaubssemester aber auch durch eine Verlängerung der Studiendauer und die Vereinbarung von individuellen Nachteilsausgleichen entzerrt werden.

Mehr Informationen finden Sie auf der entsprechenden Themenseite. 

Definition: Nahe Angehörige

Als nahe Angehörige nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz gelten: • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern • Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen, Partner*innen einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft • Geschwister, Ehegatt*innen der Geschwister und Geschwister der Ehegatt*innen, Lebenspartner*innen der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner*innen • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder der Ehegatt*innen oder der Lebenspartner*innen, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Damit sind Personen erfasst, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das sind Personen, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.

Familiengerechtigkeit

Das Themenfeld Familiengerechtigkeit ist die zentrale Koordinations- und Anlaufstelle für alle Belange und Fragen rund um die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie. Zentrale Themen unserer Arbeit sind familiengerecht studieren, familiengerecht arbeiten, Campus mit Kind, Pflege von Angehörigen und Kinderbetreuung. 

Zentrum Chancengerechtigkeit

Sitz

Zentrum Chancengerechtigkeit
Unter den Linden 6
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