In allen Fällen von diskriminierendem, übergriffigem und gewalttätigem Verhalten im Universitätskontext geht es uns um bewusstes Hinsehen und klares Handeln genauso wie um sichtbares Vorbeugen und dezidiertes Verhindern. Die Verantwortung liegt dabei bei der Institution als Ganzes, bei ihrer Leitung ebenso wie bei allen Angehörigen unserer Universität. Dies gilt insbesondere in Fällen von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt.
Was ist sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt?
Unter sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt werden – angelehnt an die Definition der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (bukof) – alle sexualisierten Verhaltensweisen gefasst, die ungewollt, unerwünscht oder nicht einvernehmlich sind. Das reicht von anzüglichen Bemerkungen und Witzen über unangemessene Einladungen zu privaten Verabredungen bis hin zu Sexualstraftaten. Dadurch sollen Universitätsangehörige ermutigt werden, klare Grenzüberschreitungen aber auch Situationen zur Sprache zu bringen, die möglicherweise unangemessen waren. Denn dafür, wie ein Erlebnis bewertet wird, sollte zuallererst im Vordergrund stehen, dass die betroffene Person sich in ihren Grenzen verletzt fühlt.
Das Schutzkonzept der HU
Das Schutzkonzept der HU setzt sich das Ziel, den Umgang der HU mit Fällen sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt für alle Mitarbeitende, Studierende und Gäste zu beschreiben – und transparent zu erläutern, wie die Universität gegen entsprechende Fälle vorgehen kann und wie Betroffene unterstützt werden.
Welche Anlaufstellen gibt es, wer ist zuständig? Wo werden Sie unterstützt, wenn Sie sexualisierte Belästigung erfahren oder beobachtet haben? Mit welchen Folgen können und müssen diskriminierende Personen rechnen? Über welche Möglichkeiten verfügen wir als HU, um rechtlich tätig zu werden?
Diese und viele weitere wichtige Fragen werden im Schutzkonzept aufgegriffen, erläutert und verständlich dargelegt. Zum alltäglichen Gebrauch stellen wir Ihnen auch Informationsposter zum A3-Ausdruck zur Frage „Was tun bei erlebter oder beobachteter sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt“ sowie zu den „Grundsätzen der HU“ zur Verfügung.
Das Schutzkonzept ergänzt damit die „Satzung zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sowie Stalking“, die seit 9. Januar 2025 an der HU in Kraft ist.
Downloads
Das Schutzkonzept der HU
Übersicht: Was tun?
Grundsätze der HU
Satzung zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sowie Stalking
Kontakt
Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Stellvertreterinnen:
Rike Braden - Tel.: +49 30-2093-12834
Dr.in Kristina Kütt - Tel.: +49 30-2093-12842
Caroline Kunert - Tel.: +49 30-2093-12835




