Hochschulgleichstellungspolitik durch gezielte Frauenförderung
Frauen sind in Forschung, Lehre und auf fast allen wissenschaftlichen und künstlerischen Qualifikationsebenen, insbesondere bei Professuren sowie Leitungspositionen, weiterhin unterrepräsentiert. Das Land Berlin setzt sich für gezielte Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und zur Herstellung von geschlechtergerechten Strukturen und Kulturen ein. Durch das Berliner Chancengleichheitsprogramm (BCP) werden Gleichstellungsmaßnahmen an den Hochschulen gefördert.
Das BCP hat sich seit seiner Einführung 2001 durch den Berliner Senat zu einem wichtigen Instrument der Hochschulgleichstellungspolitik entwickelt. Es zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Repräsentanz von Frauen auf allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen sowie in Führungspositionen und auf die Verankerung von Genderaspekten in Forschung und Lehre. Der Grundsatz der Bestenauslese garantiert eine Förderung auf höchstem Niveau.

Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des BCP ist an der HU angesiedelt. Die Geschäftsstelle verwaltet die Mittel des Förderprogramms, unterstützt und berät Hochschulen bei der Beantragung von Maßnahmen, verantwortet die Öffentlichkeitsarbeit sowie die regelmäßige Evaluation des Programms.
Evaluation des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre
Das BCP wurde 2024/2025 von der Technopolis Group Deutschland evaluiert. Wir stellen Ihnen die Ergebnisse zur Verfügung.

