Die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wirken gemäß § 28a BerlHG an der Gestaltung der Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen mit.
Dabei beraten und unterstützen sie das Präsidium und die übrigen Organe und Einrichtungen der Universität in allen strategischen Angelegenheiten, die das Thema Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen betreffen.
Damit einher geht das Recht auf notwendige und sachdienliche Information sowie das Teilnahme-, Antrags- und Rederecht in allen Gremien der Hochschule.
Die Beauftragten unterstützen die Beratungsstelle „Studium mit Beeinträchtigung“ am Zentrum Chancengerechtigkeit in Konfliktfällen und bei der Klärung von Grundsatzfragen.
Das Amt der Beauftragten nach § 28a BerlHG nehmen bis zum 31.07.2027 im Team wahr:
- Dr. Jochen O. Ley
- Christin Thiel
Mit der Wahrnehmung des Amtes sind insbesondere die strukturellen Vorbereitungen für die ordentliche Wahl der Beauftragten verbunden.
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