Beratung, Förderung und Organisationsentwicklung
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen ist die persönliche Beratung von Frauen und INTA*-Personen (Inter-, Nichtbinär, Trans und Asexuelle Personen) an der HU – insbesondere im Falle von sexualisierter Diskriminierung und Belästigung.
Zugleich entwickelt sie gemeinsam mit ihren Stellvertreterinnen – und in enger Zusammenarbeit mit dem Themenfeld Geschlechtergerechtigkeit & Gleichstellung – Gleichstellungskonzepte, Steuerungsinstrumente und Förderprogramme, begleitet deren Umsetzung, analysiert aktuelle Entwicklungen und gestaltet eine strategische Öffentlichkeitsarbeit.
Das übergeordnete Ziel aller dieser Aktivitäten: über individuelle Frauenförderung hinaus zu einer geschlechtergerechten Organisationskultur beizutragen, strukturelle Ungleichheiten zu beseitigen und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Universitätsmitglieder zu ermöglichen – unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung.

Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Dr.in Verena Namberger
Stellvertreterinnen
Rike Braden
Dr.in Kristina Kütt
Caroline Kunert
Dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
An der HU existiert ein weitreichendes Netz aus dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Diese sind an ihren Einrichtungen gewählt und dort erste Ansprechpartnerinnen für alle Studentinnen* und Mitarbeiterinnen*. Sie begleiten Berufungen und Einstellungsverfahren, beraten dezentrale Akteur*innen bei der Erstellung von Gleichstellungskonzepten und stoßen Gleichstellungsmaßnahmen an ihren Instituten und Fakultäten an.
Sie haben Interesse daran, sich für Ihren Bereich als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aufstellen zu lassen? Wir freuen uns über Ihr Engagement und beraten Sie gerne bezüglich der damit verbundenen Aufgaben.
Gesetzliche Arbeitsgrundlage
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) §59 und das Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Seit 1992 sind alle Berliner Hochschulen per Gesetz dazu verpflichtet, eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, die auf die Verwirklichung der Chancengleichheit in Lehre und Forschung hinarbeitet.
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind qua Gesetz weder auf zentraler noch auf dezentraler Ebene an fachliche Weisungen gebunden und können ihr Amt im Rahmen des gesetzlichen Auftrags eigenständig gestalten.
Die HU hat Gleichstellung als hochschulpolitische und praktische Aufgabe in ihrem Leitbild und in ihrer Verfassung zu einer Priorität erklärt.
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte: Netzwerke
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Hochschulen sind berlinweit in der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (LakoF Berlin) vernetzt. Die LakoF arbeitet eng mit den zuständigen Senatsverwaltungen für Gleichstellung und Wissenschaft sowie mit der Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen Berliner Hochschulen (afg) zusammen.
Den bundesweiten Zusammenschluss bildet die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof).