Dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Die Dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen kümmern sich um die Förderung strukturell benachteiligter Gruppen und bieten Hilfe in Fällen von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Gewalt. Sie werden von den Frauen* des Zentrums für Kulturtechnik gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. 

Aufgaben

Die am Zentrum für Kulturtechnik gewählten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind erste Ansprechpartnerinnen für alle Mitarbeiterinnen*. Sie begleiten Einstellungsverfahren, beraten und helfen bei Diskriminierung, Mobbing, sexualisierter Belästigung und Gewalterlebnissen. Sie stoßen Gleichstellungsmaßnahmen an und tragen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.

Ansprechpartnerinnen

Dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Frauen*fördermittel

Über die Frauen*fördermittel können alle am Zentrum für Kulturtechnik mitwirkenden Frauen* verfügen. Die Förderung soll Frauen* in der wissenschaftlichen und beruflichen Karriere unterstützen sowie nachhaltig Anreize für die Gleichstellung und für die Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen* geben.

Grundsätzlich können die Mittel für eine große Bandbreite von Projekten und Aktivitäten eingesetzt werden, z.B. für die Teilnahme an Tagungen und Workshops, für Forschungszwecke, für Lehr- und Gastaufträge von Frauen* bzw. zum Themenbereich Gleichstellung und Frauen*forschung, für Arbeitsmittel und Druckkosten oder für Kosten von Projekten, Weiterbildungen, Sprachkurse etc. Wichtig ist, dass sie entweder für karrierefördernde Maßnahmen oder zur Stärkung von Frauen*forschung genutzt werden.

Anträge mit einer Beschreibung des Projekts und einer schriftlichen Begründung, wie dieses zur Gewährleistung der Chancengleichheit beiträgt bzw. für euch karrierefördernd wirkt, müssen schriftlich eingereicht werden.

Insgesamt stehen für das laufende Jahr Mittel in Höhe von 4.000 Euro zur Verfügung. In der Regel können Projektmittel bis zu einer Höhe von 400 Euro beantragt werden, höhere Anträge können abhängig von Verfügbarkeit der Mittel und Dringlichkeit des Anliegens anteilig oder vollumfänglich berücksichtigt werden.

Anträge im laufenden Jahr können bis spätestens 30. Juni eingereicht werden. 

Grundsätzlich können sich auch Zweitmitglieder für die Frauen*fördermittel am Zentrum für Kulturtechnik bewerben. Bei einer Bewerbung als Zweitmitglied ist anzugeben, inwieweit Fördermittel über die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des eigenen Instituts zur Verfügung stehen und ggf. beantragt werden/wurden. Zudem bitten wir darum, den inhaltlichen Bezug der beantragten Förderung zum eigenen Engagement am ZfK darzulegen.

Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Humboldt-Universität

Weisungsungebunden, gewählt, vertraulich!

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte beraten individuell wie institutionell und wirken auf eine geschlechtergerechte Organisationsentwicklung hin.

Zentralinstitut Hermann von Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik

Sitz

Zentralinstitut Hermann von Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik
Philippstraße 12
10115 Berlin