Forschung & Gesellschaft

Das Kompetenzfeld Wissensaustausch mit der Gesellschaft unterstützt partizipative und transdisziplinäre Forschungsprojekte, die wissenschaftliche Fragen in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft gestalten, um gemeinsam zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen beizutragen.

Förderprogramm „Open Humboldt Freiräume“

„Open Humboldt Freiräume“ zielt darauf ab, den Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern. Im Zentrum steht die Idee, dass Forscher*innen Zeit und Unterstützung brauchen, um aus der Universität heraus in den Dialog mit der Gesellschaft zu treten und Projekte in Zusammenarbeit mit außeruniversitären Akteur*innen zu entwickeln.

Die geförderten Vorhaben gehen über die Kommunikation oder Vermittlung der eigenen Forschung hinaus und dienen dazu, innovative und partizipative Formate der Kooperation auszuprobieren. Das Ziel ist einerseits, universitäres Wissen für gesellschaftliche Fragen oder aktuelle Herausforderungen bereitzustellen, und andererseits außeruniversitäre Perspektiven in die eigene Forschung aufzunehmen und so gemeinsam mit Akteur*innen aus der Gesellschaft Forschungsprozesse zu initiieren oder weiterzuentwickeln.

Formen der Unterstützung

Die Förderung „Open Humboldt Freiräume“ stellt Personalmittel zur Verfügung und ermöglicht zwei unterschiedliche Arten der Unterstützung:

Die Förderung finanziert eine Lehrvertretung für eine sechsmonatige Beurlaubung oder Teil-Beurlaubung der ausgewählten Antragsstellenden zur Durchführung eines Projekts im Bereich Wissensaustausch mit der Gesellschaft.

  • Leistung: Für die Kompensation der Lehre können die jeweiligen Institute eine Vertretung für das Sommersemester oder Wintersemester aus Mitteln der Berlin University Alliance bzw. der Humboldt-Universität einstellen.
  • Umfang: Bei antragstellenden Professor*innen übernimmt das Förderprogramm die Kosten für eine Gastprofessur bzw. Gastdozentur. Bei antragstellenden Postdocs, Promovierenden und habilitierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden können Vertretungen als wissenschaftliche Mitarbeitende (TV-L 13) eingestellt werden.
  • Förderstart: Sommersemester 2027 ODER Wintersemester 2027/28
  • Förderdauer: sechsmonatige Lehrvertretung für Sommersemester ODER Wintersemester
  • Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Professor*innen, Postdocs, habilitierte wissenschaftliche Mitarbeitende und Promovierende aller Fachrichtungen an der Humboldt-Universität, die derzeit und mindestens bis Ende des jeweiligen Fördersemesters an der Humboldt-Universität zu Berlin angestellt sind. Die Stellen der antragstellenden Personen müssen ein Lehrdeputat aufweisen und vollständig aus Haushaltsmitteln finanziert sein. Die Förderung für die Lehrreduzierung erfolgt an Einzelpersonen.

Die Förderung finanziert Stellen für studentische Beschäftigte mit Projektbindung, die ein transdisziplinäres/partizipatives Forschungsprojekt im Bereich Wissensaustausch mit der Gesellschaft unterstützen.

  • Leistung: Für die Einstellung studentischer Beschäftigter können die jeweiligen Institute der ausgewählten Projekte für das Jahr 2027 Mittel der Berlin University Alliance nutzen.
  • Umfang: Projektgebundene Stellen für studentische Beschäftigte mit 40 Stunden/Monat.
  • Förderstart: Januar 2027
  • Förderdauer: Projektgebundene Stellen für studentische Beschäftigte für max. zwölf Monate im Zeitraum von Januar bis Dezember 2027.
  • Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Professor*innen, Postdocs, habilitierte wissenschaftliche Mitarbeitende und Promovierende aller Fachrichtungen an der Humboldt-Universität, die derzeit ein laufendes oder geplantes transdisziplinäres/partizipatives Forschungsprojekt im Austausch mit gesellschaftlichen Akteur*innen haben und es durch die Mitarbeit studentischer Beschäftigter voranbringen können. Die Finanzierung studentischer Beschäftigter setzt voraus, dass der Einstellungsprozess an der jeweiligen Fakultät oder dem Institut durchgeführt werden kann und benötigte Ressourcen (Arbeitsplatz) zur Verfügung stehen.

Antragsprozess

Die Anträge sind an das Kompetenzfeld Wissensaustausch mit der Gesellschaft am Zentrum für Kulturtechnik zu richten:

  1. Antrag: Der Antragsprozess für die nächste Förderphase beginnt im Juli 2026. Füllen Sie das Antragsformular digital aus und senden Sie es ab.
    Für das digitale Antragsformular sollte Ihr Lebenslauf sowie bei Anträgen von Professor*innen der Lebenslauf der angefragten Gastprofessur bzw. -dozentur vorliegen.
  2. Drucken/Herunterladen: Bitte laden Sie den ausgefüllten Antrag im letzten Schritt herunter oder drucken Sie ihn aus, um ihn digital oder persönlich zu unterschreiben.
  3. Unterschriften: Bitte unterschreiben Sie den Antrag digital oder persönlich und lassen Sie ihn vom zuständigen Dekanat gegenzeichnen.
  4. Bitte schicken Sie das unterschriebene PDF bis zur Deadline im Oktober 2026 per E-Mail mit dem Betreff „Open Humboldt Freiräume“ in einem PDF an wissensaustausch.zfk@hu-berlin.de.

Förder- und Auswahlkriterien

Die Auswahl zur Förderung „Open Humboldt Freiräume“ basiert auf der Bewertung der Qualität des Projekts durch ein Auswahlgremium und auf der Übereinstimmung des Vorhabens mit den Förderkriterien. Die Höhe des Lehrdeputats oder das individuelle Profil studentischer Hilfskräfte fließen nicht in die Bewertung ein. Die Förderkriterien sind:

Das Programm fördert Projekte, die einen multidirektionalen Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft ermöglichen. Dabei erfragt bzw. berücksichtigt das Projekt gesellschaftliche Bedarfe und aktuelle Themen und trägt durch wissenschaftliche Erforschung und Erprobung zu Lösungen und gesellschaftlichen Verbesserungen bei. Durch partizipative Konzepte und breite Teilnahmemöglichkeiten werden aktive Beiträge von relevanten Zielgruppen ermöglicht und Wissen bzw. Erfahrung von außeruniversitären Akteuren bei Forschungsprojekten einbezogen.

Geförderte Projekte beteiligen außeruniversitäre Akteur*innen und beziehen für das Projekt relevante Partner*innen aus der Gesellschaft, Kultur, Politik, Wirtschaft o.ä. ein. Dabei wird ein gleichberechtigter Austausch und eine adäquate Ansprache der relevanten und gewählten Zielgruppe(n) sichergestellt.

Geförderte Projekte bieten kreative Konzepte und innovative Beteiligungsformate, um in den Austausch mit der Gesellschaft zu kommen. Aktivitäten sollten über die regulären Aufgaben der Fachbereiche hinausgehen und reine Verbreitung/Veröffentlichung von wissenschaftlichen Ergebnissen vermeiden.

Das Ziel des Förderprogramms ist, einen Wissensaustausch mit der Gesellschaft zu unterstützen, bei dem außeruniversitäre Perspektiven in die akademische Arbeit einbezogen werden und universitäres Wissen gesellschaftlichen Fragen zugutekommt. Bei der Auswahl wird darauf geachtet, dass die vorgeschlagene Projektidee mit ihren beteiligten Akteur*innen, Umsetzungsformaten und voraussichtlichen Ergebnissen auf dieses Ziel hinarbeitet und einen multidirektionalen Austausch ermöglicht.

Bei der Auswahl wird berücksichtigt, welche Maßnahmen geplant werden, um voraussichtliche Ergebnisse und Auswirkungen des Vorhabens zu evaluieren und zu messen. Auch Pläne für Nachhaltigkeit und langfristige Nutzung der voraussichtlichen Projektergebnisse bzw. Projektauswirkungen sollten im Konzept berücksichtigt und dargelegt werden.

Geförderte Projekte unterstützen eine Weiterentwicklung der Forschung, indem eine Rückbindung von außeruniversitären Perspektiven und Projektergebnissen in die Forschungsarbeit sichergestellt wird. Idealerweise wirkt sich das Projekt bzw. die Ergebnisse auch auf universitäre Lehre aus oder bezieht Studierende auf vielfältige Weise ein.

Die Auswahl berücksichtigt die Durchführbarkeit des Projekts:

  • Machbarkeit der geplanten Formate, Verfügbarkeit der Ressourcen (Projektmittel, Projektorte);
  • Erreichbarkeit der Zielgruppen oder der Kooperationspartner*innen oder konkrete Pläne, um diese herzustellen;
  • durchführbarer Zeitplan für das Vorhaben bzw. für das ausgewählte Semester;
  • Realisierbarkeit der erwarteten Ergebnisse oder des Ziels, langfristige Prozesse während der Projektlaufzeit anzustoßen.

Bei Anträgen auf Finanzierung studentischer Beschäftigter wird zusätzlich die Plausibilität des Arbeits- und Zeitplans für das (Teil)Projekt unter Einbindung der studentischen Assistenz sowie ihres geplanten Beitrags zum Gesamtprojekt berücksichtigt.

Auswahlprozess und die Organisation der Förderung

Auswahlverfahren: Der Open Humboldt Expert*innenkreis der HU begutachtet die Projektanträge anhand der Förderkriterien und spricht eine Förderempfehlung aus. Die Entscheidung über die geförderten Anträge fällt das Präsidium der HU auf Basis dieser Empfehlung und im Rahmen der vorhandenen Fördermittel. Die Entscheidungen zu den Anträgen werden den Antragstellenden jeweils im Dezember nach der Antragsdeadline mitgeteilt.

Organisation der Förderung: Die Organisation der Vertretungen sowie der studentischen Beschäftigten wird von den Geförderten in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Instituten übernommen und erfolgt im Rahmen der aktuellen Dienstvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass laut der Dienstvereinbarung Stellen ausgeschrieben werden müssen und planen Sie die Einstellungszeiten entsprechend. Bitte achten Sie darauf, dass die eingestellten Vertretungen rechtzeitig zum Start des Sommer- oder Wintersemesters für die Lehre zur Verfügung stehen.

Programmnetzwerk: Das Förderprogramm „Open Humboldt Freiräume“ macht ein Angebot der Vernetzung mit anderen Geförderten und Projekten, Kompetenzworkshops oder gelegentlichen Programmtreffen. Geförderte werden herzlich eingeladen, daran teilzunehmen, und sollten nach Möglichkeit für gelegentliche Vernetzungsevents oder repräsentative Zwecke des Programms zur Verfügung stehen.
Für die ausgewählten Geförderten und Projekte steht das Kompetenzfeld Wissensaustausch mit der Gesellschaft am Zentrum für Kulturtechnik für Beratungen und nach Möglichkeit für Unterstützung zur Verfügung. Beispielsweise können Geförderte während der Förderung eine öffentliche (digitale) Veranstaltung in Kooperation mit den Bühnen des Zentrums für Kulturtechnik zu ihrem Projekt anbieten.

Projektabschluss: Nach Ende der Förderung reichen die Geförderten einen Projektbericht ein. Der Bericht dokumentiert, inwieweit das im Antrag benannte Projektziel erreicht wurde bzw. ob sich darüber hinaus weitere Schnittstellen des Projektes mit Forschung und Lehre des/der Geförderten ergeben haben.

Häufig gestellte Fragen

Das Open Humboldt Freiräume Programm unterstützt Forschende und Lehrende darin, ein Forschungsprojekt partizipativ durchzuführen und gesellschaftliche Partner*innen in die Forschung einzubinden. Das Programm fördert durch Personalmittel und schafft für diese zeitintensive Arbeit gewisse zeitliche Freiräume durch

  1. Finanzierung einer Lehrvertretung und somit eine Freistellung von der Lehrverpflichtung für ein Semester
  2. Finanzierung einer Stelle für studentische Beschäftigte und somit eine personelle Unterstützung für das Projekt für bis zu 12 Monate.

Leider nein. Die zur Verfügung stehenden Mittel beschränken sich auf Personalmittel für die Lehrvertretung oder studentische Beschäftigte und können nicht in Sachmittel umgewandelt werden. Parallele Förderanträge für Projektmittel können gerne bei anderen Förderprogrammen oder Institutionen gestellt werden. Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich gerne an das Team Wissensaustausch mit der Gesellschaft am Zentrum für Kulturtechnik.

Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (Postdocs, Promovierende und angestellte habilitierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen) der HU Berlin aller Fachrichtungen. Für die Bewerbung zur Finanzierung einer Lehrvertretung müssen die Stellen der Antragsteller*innen ein Lehrdeputat aufweisen und vollständig aus Haushaltsmitteln finanziert sein. 

Für eine Finanzierung einer studentischen Stelle im Projekt können sich alle Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der HU Berlin bewerben. Bitte beachten Sie, dass sich Studierende nicht um die Finanzierung bewerben können, die Stelle wird erst nach der Zusage der Finanzierung ausgeschrieben. 

Die Zahl variiert von Jahr zu Jahr, aber im Durchschnitt können im Rahmen der vorhandenen Fördermittel folgende Zahlen gefördert werden:

  1. ca. drei Projekte mit einer Finanzierung einer Lehrvertretung und Freistellung von der Lehrverpflichtung für ein Semester
  2. ca. vier Projekte mit einer Finanzierung einer Stelle für studentische Beschäftigte für bis zu zwölf Monate.

Ein Vorhaben ist dann geeignet, wenn es gemeinsam mit Akteur*innen aus der Gesellschaft Forschungsprozesse initiiert oder weiterentwickelt. Es ist passend, wenn das Projekt über den Regelbetrieb des Fachs hinausgeht. Dies ist von besonderer Relevanz für Fächergruppen, die im Regelbetrieb bereits mit außeruniversitären Akteur*innen arbeiten. Ziel der Förderlinie ist, den multidirektionalen Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern. Multidirektional kann bedeuten, dass universitäres Wissen für gesellschaftliche Fragen oder aktuelle Herausforderungen bereitgestellt wird, aber im Gegenzug auch außeruniversitäre Perspektiven und Impulse in die eigene Forschung aufgenommen werden.

Vorhaben, die der reinen Datenerhebung für die eigene Forschung dienen, reine Publikations- oder Kommunikationsprojekte zur Vermittlung der eigenen Forschung werden nicht gefördert.

Nein. Wenn Sie eine Idee haben und vielleicht bereits erste organisatorische Schritte unternommen haben (Sie wissen mit welchen Akteur*innen Sie gerne zusammenarbeiten möchten und haben ggf. schon Kontakt aufgenommen), kann das Team Wissensaustausch mit der Gesellschaft Sie gerne bei der weiteren Planung beraten und Weiterbildungsmöglichkeiten empfehlen. Ein Vorhaben, das am Anfang steht, sollte aber in Ihrer Förderbewerbung für die verfügbare Zeit von einem Semester realistisch geplant sein.

Ein Vorhaben wird dann als innovativ bewertet, wenn es ein neues Vorgehen ausprobiert, neue Formate versucht oder bisher nicht erreichte Zielgruppen anspricht. Besonders partizipativ ist ein Projekt, wenn nicht-akademische Akteur*innen in einer gleichwertigen Kooperationspartnerschaft beteiligt werden und Mitspracherecht bei der Organisation, den Zielen und den Ergebnissen des Projekts haben.

Die Förderlaufzeit der Freiräume-Lehrvertretung ist ein Semester. Die Förderlaufzeit der Finanzierung einer Stelle für studentische Beschäftigte ist höchstens zwölf Monate in 2026. Die dabei geförderten Vorhaben können aber unterschiedlicher Dauer sein, darunter zeitlich beschränkte kurze Projekte von einem Semester oder Projektteile im Rahmen eines größeren Vorhabens. Sie sollten den Arbeitsaufwand realistisch einschätzen und planen, um die Realisierbarkeit der Projektziele sicherzustellen oder längerfristige, nachhaltige Prozesse während der Förderlaufzeit gut anzustoßen.

Für Beratung zur Projektplanung wenden Sie sich gerne an das Team Wissensaustausch mit der Gesellschaft am ZfK (wissensaustausch.zfk☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜hu-berlin☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de). Gerne empfehlen wir auch Kompetenzworkshops oder informieren über geplante Veranstaltungen zu Themen in den Bereichen Wissensaustausch mit der Gesellschaft, Partizipation oder transdisziplinäre Forschung. Für eine potenzielle Zusammenarbeit mit den ‘Bühnen’ der HU Berlin (Tieranatomisches Theater, Humboldt Labor, Kleine Humboldt Galerie) wenden Sie sich ebenfalls gerne an uns.

Antragsfragen: Um Ihren Projektvorschlag zu durchdenken, können Sie sich vorab alle Fragen des Bewerbungsformulars anschauen. Durch die Funktion Fragenindex oben rechts im Online-Bewerbungsformular sehen Sie alle Seiten und Fragen.

Förderkriterien: Die Bewertung der Anträge basiert auf der Übereinstimmung des Projektvorhabens mit diesen festgelegten Förderkriterien. Überprüfen Sie Ihren Projektvorschlag anhand dieser Kriterien und beschreiben Sie, wie das geplante Projekt diese umsetzt.

Die Organisation der Lehrvertretung sowie der Stellen für studentische Beschäftigte wird von den Geförderten in Zusammenarbeit mit den Instituten übernommen. Für eine Antragstellung braucht es eine Unterschrift des für Sie zuständigen Dekanats. Bitte informieren Sie ihr Dekanat frühzeitig, damit die einzustellenden Vertretungen rechtzeitig zum Start des Semesters für die Lehre zur Verfügung stehen.

Geförderte sind herzlich eingeladen, an Workshops zur Kompetenzentwicklung teilzunehmen und sich mit anderen Geförderten und Alumnis zu vernetzen. Geförderte sollten nach Möglichkeit für gelegentliche Vernetzungsevents oder repräsentative Zwecke des Programms zur Verfügung stehen. Zum Abschluss der Förderung ist ein Projektbericht (2 Seiten) einzureichen. Der Bericht dokumentiert, inwieweit das im Antrag benannte Projektziel erreicht wurde und ob sich darüber hinaus weitere Schnittstellen des Projektes mit Forschung und Lehre ergeben haben. Bitte planen Sie von Anfang an Evaluationsschritte in Ihr Projekt ein.

Die Kosten für die Kompensation der Lehrvertretungen übernimmt die Humboldt-Universität zu Berlin aus Mitteln der Berlin University Alliance (Personalkosten, Haushaltsmittel). Die Mittel werden im Referat für Strategieentwicklung (PB3) abgerechnet. Die Geförderten sind gemeinsam mit ihren Instituten für die rechtzeitige Organisation der Vertretungen verantwortlich. Der Prozess sieht vor, dass Personalanträge von Ihnen und der zuständigen Verwaltungsleitung des Instituts gestellt, im Referat für Strategieentwicklung zur Mittelfreigabe eingereicht, dann an die Personalabteilung weitergeleitet werden - i.d.R. durch die Fakultätsverwaltung. Die Ausschreibungen und Personalunterlagen sind rechtzeitig zu erstellen und die Bearbeitungszeiten in der Personalabteilung zu beachten. Bitte beachten Sie, dass zu besetzende Stellen als wissenschaftliche Mitarbeitende (TV-L 13) laut der aktuellen Dienstvereinbarung ausgeschrieben werden müssen.

Die Kosten für die Stelle für studentische Beschäftigte übernimmt die Humboldt-Universität zu Berlin aus Mitteln der Berlin University Alliance (Personalkosten, Haushaltsmittel). Die Mittel werden im Referat für Strategieentwicklung (PB3) abgerechnet. Die Geförderten sind gemeinsam mit ihren Instituten für die rechtzeitige Organisation Stellen verantwortlich. Der Prozess sieht vor, dass Personalanträge von Ihnen und der zuständigen Verwaltungsleitung des Instituts gestellt, im Referat für Strategieentwicklung zur Mittelfreigabe eingereicht, dann an die Personalabteilung weitergeleitet werden - i.d.R. durch die Fakultätsverwaltung. Die Ausschreibungen und Personalunterlagen sind rechtzeitig zu erstellen und die Bearbeitungszeiten in der Personalabteilung zu beachten. Bitte beachten Sie, dass zu besetzende Stellen der studentischen Beschäftigten laut der aktuellen Dienstvereinbarung ausgeschrieben werden müssen.

Kontakt und Beratung für Open Humboldt Freiräume

Zentralinstitut Hermann von Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik

Sitz

Zentralinstitut Hermann von Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik
Philippstraße 12
10115 Berlin