Humboldt-Universität zu Berlin

Mustervertrag für Gastvorträge

Kommen Wissenschaftler/innen an die Humboldt-Universität, um einen Gastvortrag zu halten, verwenden Sie bitte – sofern ein finanzieller Ausgleich erfolgt - das Vertragsmuster für Gastvorträge.

Sollen Gastvortragende längerfristige Lehraufträge an der Universität übernehmen, wenden Sie sich zur Ausgestaltung der Verträge bitte an die zuständige Fakultätsverwaltung, da in diesen Fällen besondere Bedingungen gelten.

Mustervertrag

Administrative/steuerliche Hinweise
Bei der Ausgestaltung des Mustervertrages für Gastvorträge haben wir berücksichtigt, dass insbesondere zwei Fallkonstellationen in Betracht kommen:

  1. Der Vortrag erfolgt im Kontext des Lehrplanes der Humboldt-Universität zu Berlin und ist entweder unmittelbar in den Lehrplan integriert oder bezieht sich inhaltlich auf Teile des Lehrplanes. In diesem Fall ist der Gastvortrag nach § 4 Nr. 21 b UStG von der Umsatzsteuer befreit.
  2. Der Vortrag hat keinen Bezug zum Lehrplan. Dann greift die zuvor genannte Privilegierung nicht und es gelten die allgemeinen umsatzsteuerlichen Regelungen.

Dementsprechend haben wir für den Vertrag zwei Optionen vorgesehen und bitten Sie, die entsprechende Option in § 1 zu wählen. Den ausgefüllten Vertrag senden Sie bitte in dreifacher Ausfertigung von dem/der Gastvortragenden sowie dem/der Projektleiter/in unterzeichnet an das Servicezentrum Forschung zur rechtsverbindlichen Unterschrift für die Humboldt-Universität.

Bei der Rechnungslegung durch den/die Gastvortragende(n) ist nach Möglichkeit das folgende Rechnungsformular zu verwenden:

Rechnungsformular

Das Rechnungsformular senden Sie bitte nach Unterzeichnung durch den/die Gastvortragende(n) sowie mit der Bestätigung des Projektleiters/der Projektleiterin, dass der Gastvortrag ordnungsgemäß erfolgt ist, an das Servicezentrum Forschung.

Bitte beachten Sie bei Verträgen mit ausländischen Gastvortragenden, die nicht im Kontext mit dem Lehrplan der Humboldt-Universität zu Berlin stehen, folgende Besonderheit: Anders als bei inländischen Gastvortragenden ist die Humboldt-Universität zu Berlin bei ausländischen Gastvortragenden nach dem Umsatzsteuergesetz Steuerschuldnerin für die im Rahmen der Tätigkeit des Gastvortragenden anfallende Umsatzsteuer. Zusätzlich zur (Netto-)Vergütung, die in dem Vertrag vereinbart ist, werden daher von der Humboldt-Universität bei ausländischen Gastvortragenden 19% Umsatzsteuern unmittelbar an das zuständige Finanzamt in Deutschland abgeführt. Wir bitten Sie, dies bei der Vertragsausgestaltung zu berücksichtigen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicezentrum Forschung.