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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

 

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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

 

Die Humboldt-Universität zu Berlin ist jederzeit bemüht, ihren Webauftritt so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Vorgaben dazu werden im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) festgeschrieben. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Darüber hinaus gelten die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Angebote unter www.hu-berlin.de, www.ub.hu-berlin.de, www.international.hu-berlin.dewww.humboldt-labor.de, open-humboldt.de

Stand der Barrierefreiheit des Angebots

Die letzte Überprüfung wurde am 1.10.2024 durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass Teile des Webauftritts nicht vollständig den Anforderungen entsprechen. Dazu gehören:

  • Bilder: Bilder, die in Seiten eingebunden wurden, wurden an einigen Stellen nicht durch textliche Beschreibungen ergänzt. In der Regel handelt es sich bei diesen Bildern um "Schmuckbilder", deren inhaltlicher Gehalt gering ist.
  • Videos: Zu vielen eingebundenen Videos stehen derzeit keine Ersatztexte zur Verfügung.
  • PDF-Dokumente: Einige PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
  • Formulare: Einige Formulare sind noch nicht barrierefrei. Hauptsächlich das Captcha-Tool, das eingesetzt wird, um Formulare gegen den automatisierten Missbrauch zu schützen, bereitet hier Probleme.
  • Sprachen: Nicht alle Inhalte konnten bisher ins Englische übersetzt werden.

 

Hilfe bei Zugangsproblemen

Hinweise auf barrierefreie Inhalte können Sie senden an:

Humboldt-Universität zu Berlin
Abteilung Kommunikation, Marketing und Veranstaltungsmanagement
Onlineredaktion
Unter den Linden 6
10099 Berlin
hu-online@hu-berlin.de

sowie

Humboldt-Universität zu Berlin
Computer- und Medienservice
Web-Support
web-support@hu-berlin.de
 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an die oben genannte Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805

 

Kontakt zur/zum Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit