Humboldt-Universität zu Berlin

Humboldt-Universität zu Berlin | Research | Services for Researchers | Application Procedures | Internes Verfahren zur Einreichung von Anträgen bei der Einstein Stiftung Berlin

Internes Verfahren zur Einreichung von Anträgen bei der Einstein Stiftung Berlin

Vorbemerkungen

Die Einstein Stiftung Berlin wurde 2009 vom Land Berlin gegründet, um die Spitzenforschung des Landes zu fördern. Ihre Ziele sind

  • die Förderung exzellenter Forschungsprojekte (institutionenübergreifend) bzw. Wissenschaftler_innen
  • die Erhöhung der Sichtbarkeit des Forschungsstandortes Berlin
  • die Ermöglichung neuartiger Kooperationsformen mit außeruniversitären Einrichtungen und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Unternehmen
  • die Verstärkung des Interesses von internationalen Spitzenwissenschaftlern an einer Zusammenarbeit mit Berliner Einrichtungen
  • die Bindung von Wissenschaftlichem Top-Nachwuchs an Berlin und
  • die Gewinnung bzw. Erhaltung von herausragenden Wissenschaftler_innen für bzw. in Berlin
  • die Profilbildung/-stärkung an den Universitäten bzw. die Erschließung neuer, vielversprechender Forschungsfelder.

Die Antragstellung erfolgt über die Hochschulleitung. Die anschließenden Regelungen gelten nur für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität. Bei Kooperationsvorhaben mit den anderen Berliner Universitäten (FU, TU, Charité, UdK) sind ggf. deren interne Regelungen ebenfalls zu beachten.

 

Verfahren

  1. Die interne Frist zur Einreichung von Anträgen bei der ESB liegt sieben Wochen vor dem Abgabetermin bei der Stiftung und orientiert sich damit an den Fristen der anderen Berliner Universitäten. Zu diesem Zeitpunkt sind dem Servicezentrum Forschung formlose Interessensbekundungen in deutscher Sprache vorzulegen, denen folgende Informationen entnommen werden können:
  • Förderlinie, in der der Antrag gestellt werden soll
  • Inhalt und Ziel des Projektes (allgemeinverständliche Zusammenfassung)
  • Nennung der Kooperationspartner
  • grober Kostenplan (bitte kurze Erläuterung zu den vorgesehenen Personalpositionen)
  • Aussage zu Verstetigungsabsichten.
  1. Die eingegangenen Unterlagen werden dem Vizepräsidenten für Forschung vorgelegt. Anschließend erfolgt eine Rückmeldung zur Antragstellung durch das Servicezentrum Forschung an die Interessierten.
  2. Die finalisierten Anträge sind spätestens eine Woche vor Fristende der Stiftung beim Servicezentrum Forschung einzureichen. Das Servicezentrum Forschung steht Ihnen während der Antragserstellung gerne beratend und begleitend zur Seite.
  3. Im Anschluss gehen die Anträge und/oder die ggf. erforderliche Stellungnahme zur Unterzeichnung in die Universitätsleitung.
  4. Nach Unterzeichnung werden die vollständigen Unterlagen sowohl in elektronischer als auch in postalischer Form durch das Servicezentrum Forschung an die Einstein Stiftung Berlin übergeben.

 

Ansprechpartnerin für Anträge der Humboldt-Universität zu Berlin bei der Einstein Stiftung Berlin

Dr. Barbara Schauenburg

Servicezentrum Forschung

Tel. 030 2093-1638

Email: barbara.schauenburg@uv.hu-berlin.de

 

Aktuelle Förderprogramme der Einstein Stiftung Berlin