Humboldt-Universität zu Berlin

Wie verläuft die Tenure-Evaluierung?

  1. Einleitung: Das Verfahren der Tenure-Evaluierung wird auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten spätestens 15 Monate vor Ende des befristeten Beschäftigungsverhältnisses eingeleitet.
  2. Tenure-Kommission: Der Fakultätsrat setzt eine Tenure-Kommission ein, der je zur Hälfte Hochschullehrer*innen aus der eigenen Fakultät und einer anderen Fakultät sowie mindestens ein externes Mitglied angehören. Die Tenure-Kommission prüft, ob die im Zusammenhang mit der Ernennung oder Einstellung vereinbarten Leistungsanforderungen in allen fünf Kategorien erreicht wurden. Die Tenure-Kommission holt hierzu Gutachten von drei herausragenden international ausgewiesenen, sofern von der Ausrichtung der Professur geboten ausländischen, externen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern ein.
  3. Die Tenure-Kommission erörtert mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten die Entwicklung im Rahmen der Tenure-Professur und die erreichten Leistungen. Die Tenure-Kommission erstellt einen schriftlichen Bericht, der entweder die Übernahme auf die vorgesehene Lebenszeitprofessur oder die Beendigung des Tenure-Verfahrens empfiehlt.
  4. Beschluss: Der Fakultätsrat beschließt auf Grundlage des schriftlichen Berichts der Tenure-Kommission über die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
  5. Stellungnahme des Tenure-Boards: Das Tenure-Board erhält unmittelbar nach Beschlussfassung des Fakultätsrats die Unterlagen des Berufungsverfahrens. Es prüft die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung und stellt sicher, dass bei der Evaluierung nur die bei Berufung festgelegten Leistungsanforderungen herangezogen wurden. Das Tenure-Board gibt eine schriftliche Empfehlung zur Umsetzung des Beschlusses abgeben. Die Präsidentin bzw. der Präsident kann auf Grundlage der Empfehlung den Vorgang zur nochmaligen Beratung und Beschlussfassung an die Fakultät zurückgeben.
  6. Entscheidung: Bei positiver Entscheidung wird das Verfahren zur Berufung auf Lebenszeit eingeleitet.