Stabsstelle Career Center & Wissenschaftliche Weiterbildung

Mit Haltung überzeugen

Kommunikation und Körpersprache für den Berufseinstieg nutzen

Referenten: Steffen Beck, Claus Lozek
Leistungspunkte: 5

Unsere Haltung und Körpersprache kommuniziert entscheidende Informationen und bestimmt den Erfolg im Gesprächsverlauf und in der Präsentation nachweislich. Es werden Charaktereigenschaften, Temperament, Durchsetzungsfähigkeit, Selbstvertrauen, Ausstrahlung, Gefühlslage und vieles mehr aus unserer Haltung und Körpersprache gedeutet.

Daher richten wir in dieser Veranstaltung die Aufmerksamkeit auf das Praktizieren einer gewinnenden und selbstbewussten Haltung und Körpersprache. Sie entdecken die kommunikativen Potenziale Ihrer Haltung sowie Körpersprache und lernen sie so einzusetzen, dass Sie Ihre kommunikativen Ziele erreichen.
Da die Körpersprache ein Ausdruck der inneren Haltung ist, bietet die Veranstaltung auch Gelegenheit, Ihre Selbstreflexion über Ihre beruflichen Ziele und Ihre persönliche Work-Life-Balance zu stärken.

Weiterhin trainieren wir anspruchsvolle Gesprächssituationen wie z.B. Gehaltsverhandlungen, in denen wir Sie auf Ihre zukünftigen Gesprächs- und Verhandlungssituationen individuell vorbereiten.

Voraussetzungen für den Erwerb von Leistungspunkten: Regelmäßige und aktive Teilnahme, die Bereitschaft zur Selbstreflexion und zur Teilnahme an den praktischen Kommunikationsübungen sowie Bearbeitung der Aufgaben.

Studierende des Studienganges Rechtswissenschaft: Bitte informieren Sie sich ab sofort über die für das Modul BZQ I für die juristische Ausbildung anerkannten Kurse des Career Centers ausschließlich über folgende Website: https://www.rewi.hu-berlin.de/de/sp/2015/anerkennungen/sq
 

 

Modul MA1633
Termin:

15./19./24./29.11., 02./07./10.12.2021

Zeit: 10.00 s.t. – 17.00 Uhr
Ort: Ziegelstr. 10 (Eingang Richtung Spree), 10117 Berlin, Raum 252
hier anmelden

 

 

 

 

 

 

 

 

Für Präsenzveranstaltungen gilt das 3G-Prinzip. Zutrittsvoraussetzung ist ein Impf-, ein Genesenennachweis oder ein Nachweis eines negativen Testergebnisses, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Lehrpersonen sind berechtigt, die Nachweise zu prüfen.
In den Veranstaltungsräumen ist das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend (Lehrende einfache medizinische Masken, wenn der Abstand zum Auditorium 1,5 Meter oder mehr beträgt).
Die Anwesenheit wird entsprechend den Regeln des Datenschutzes durch die Lehrperson dokumentiert.