Fremdsprachiges Rechtsstudium
Ziel:
Das „Fremdsprachige Rechtsstudium“ ist ein Zusatzangebot der Juristischen Fakultät für Studierende der Rechtswissenschaften und andere Interessierte. In die Leistungsanforderungen für das Erste Juristische Staatsexamen können die einzelnen Kursmodule als berufsbezogene Zusatzqualifikation Fremdsprache (BZQ II, 5 LP) einbezogen werden.
Schwerpunkte:
Die Dozent/-innen entwickeln für jede Sprache eigene Schwerpunkte. Das Kursprogramm für die kommenden vier Semester ist abrufbar unter: https://www.rewi.hu-berlin.de/de/ip/cert/frs/ang und wird im kommentierten Vorlesungsverzeichnis der Juristischen Fakultät veröffentlicht. Das Angebot erstreckt sich auf das amerikanische, brasilianische, chinesische, englische, französische, italienische, polnische, russische, spanische und türkische Recht.
Zugangsvoraussetzung:
Hochschulzugangsberechtigung und Mindestsprachniveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für die Fachsprache des gewählten Rechtskreises.
Ort: Berlin
Unterrichtssprache: Fremdsprache des jeweiligen Rechtskreises
Dauer: 2 Module (Universitätszertifikat I), 4 Module (Universitätszertifikat II)
Abschluss: Universitätszertifikat I, Universitätszertifikat II
Entgelt:
40 Euro/Semester für Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin
Beginn: Sommer- und Wintersemester
Bewerbung:
Anmeldung zu Beginn des jeweiligen Semesters online unter https://www.rewi.hu-berlin.de/de/ip/cert/frs/anm
Weitere Informationen:
Frau Annelin Starke | ||
Koordination | ||
Humboldt-Universität zu Berlin | ||
Juristische Fakultät | ||
Büro für Internationale Programme | ||
Sitz: | Unter den Linden 9, E18, 10117 Berlin | |
Anschrift: | Unter den Linden 6, 10099 Berlin | |
Tel: | (030) 2093 3413 | |
E-Mail: | annelin.starke@rewi.hu-berlin.de | |
Web: | https://www.rewi.hu-berlin.de/de/ip/cert/frs | |
Ordnungen: