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So geht es weiter mit dem Homeoffice: Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten unterzeichnet

 

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Viele Mitarbeitende haben während der Pandemie positive Erfahrungen mit dem mobilen Arbeiten gemacht und wünschen sich, diese Möglichkeit auch in Zukunft nutzen zu können. Das hat die Universitätsleitung darin bestärkt, zusammen mit dem Gesamtpersonalrat eine Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten auf den Weg zu bringen. Diese Dienstvereinbarung wurde von der Präsidentin und dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates jetzt unterzeichnet.

 

Flexibilität für die Arbeit im Homeoffice und darüber hinaus

Die Dienstvereinbarung lässt eine maximale Flexibilität für den Anteil an mobilem Arbeiten und der Arbeit in Präsenz zu, die aufgabenabhängig zwischen den Vorgesetzen und den Mitarbeitenden abzustimmen ist. Die Universitätsleitung und die Mitarbeitendenvertretungen gehen dabei von einer Verteilung von Präsenz- zu mobiler Arbeit von 60 Prozent zu 40 Prozent als Regelfall aus. Davon abweichende Modelle sind aber individuell oder bereichsweise möglich. Die Arbeitsmöglichkeiten beschränken sich nicht mehr auf den heimischen Arbeitsplatz: Gearbeitet werden kann nun außerhalb der Arbeitsräume an der Universität, sowohl von zu Hause aus als auch von einem anderen Ort im Inland.