Humboldt-Universität zu Berlin

Informationen zur Beantragung der Energiepreispauschale

Auf dieser Seite finden die Studierenden sowie die ehemaligen Studierenden der Humboldt-Universität zu Berlin die für die Beantragung der Energiepreispauschale notwendigen Informationen.

Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Kraft getreten (http://www.gesetze-im-internet.de/eppsg). Danach haben Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie am 01.12.2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch gemäß § 2 Absatz 2 EPPSG nach Ablauf des 30.09.2023 nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Die Rolle der Humboldt-Universität zu Berlin beschränkt sich allein darauf, den grundsätzlich antragsberechtigten Personen einen Zugangscode und ggf. zusätzlich eine PIN zur Verfügung zu stellen.

Für alle Fragen zur Energiepreispauschale, insbesondere zum Antrags- und Bewilligungsverfahren, nutzen Sie bitte die Informations- und Beratungsangebote des gemeinsamen Portals des Bundes und der Länder unter https://einmalzahlung200.de.

Mit dem Zugangscode können Sie auf https://antrag.einmalzahlung200.de/ einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung stellen.

Der Zugangscode und die ggf. erforderliche PIN werden aktiven Studierenden im personalisierten Bereich nach Anmeldung im AGNES-Portal unter dem Menüpunkt „Energiepreispauschale“ bereitgestellt.

Soweit Sie Ihren studentischen HU-Account noch nicht freigeschaltet haben, empfehlen wir Ihnen daher dringend, dies umgehend nachzuholen.

Ehemalige Studierende, die keinen Zugang zum AGNES-Portal mehr haben, erhalten in den kommenden Tagen ihren Zugangscode auf dem Postweg, mit zeitlichem Abstand dann auch die PIN. Hierbei kann es zu versandartbedingten Verzögerungen kommen. Der Versand erfolgt an die zuletzt hinterlegte Kontaktadresse. Sollte sich Ihre Adresse zwischenzeitlich geändert haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Wenn Ihnen keine Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, gehören Sie nicht zum Kreis der Antragsberechtigten. Wer antragsberechtigt ist, ergibt sich aus § 1 EPPSG und den diese Vorgaben ausfüllenden Festlegungen des Bundes.

Näheres zur Antragsberechtigung entnehmen Sie bei Bedarf bitte zu allererst der FAQ unter

https://einmalzahlung200.de/faq.

Die Humboldt-Universität zu Berlin prüft für die Bereitstellung der Zugangsdaten nur, ob zum Stichtag des 01.12.2022 ein hinreichendes Studierendenverhältnis im Sinne der Antragsberechtigung bestand.

Zugangscode
Der Zugangscode wird für die Beantragung der Energiepreispauschale benötigt. Wenn Sie für Ihren Antrag das Nutzerkonto Bund (BundID) mit starker Authentifizierung verwenden, also über eine elektronische ID verfügen (Online-Ausweisfunktion, europäische eID, ELSTER-Zertifikat), ist für die Antragstellung der Zugangscode ausreichend.

PIN
Wenn Sie für Ihren Antrag das Nutzerkonto Bund (BundID) mit schwacher Authentifizierung verwenden, also über keine elektronische ID verfügen (Online-Ausweisfunktion, europäische eID, ELSTER-Zertifikat), müssen Sie zusätzlich eine PIN eingeben.

Weiterführende Informationen

Umfassende Informationen zum Ablauf, zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion, zur Einrichtung eines BundID-Kontos und zur Antragstellung finden Sie auf

https://einmalzahlung200.de.

Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter

https://einmalzahlung200.de/faq.

Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter

https://einmalzahlung200.de/kontakt.

Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.

Hinweise zum Datenschutz

Die Datenschutzinformation für Antragstellende gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO, § 23 BlnDSG können Sie unter

https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/studium/energiepreispauschale-1302516.php

einsehen.

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

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Telefon: 030 2093-70333 | Phone: +4930 2093-70333
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