Informationen zur Beantragung der Energiepreispauschale
Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Kraft getreten (http://www.gesetze-im-internet.de/eppsg). Danach haben Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie am 01.12.2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.
Bitte beachten Sie, dass der Anspruch gemäß § 2 Absatz 2 EPPSG nach Ablauf des 30.09.2023 nicht mehr geltend gemacht werden kann.
Die Rolle der Humboldt-Universität zu Berlin beschränkt sich allein darauf, den grundsätzlich antragsberechtigten Personen einen Zugangscode und ggf. zusätzlich eine PIN zur Verfügung zu stellen.
Für alle Fragen zur Energiepreispauschale, insbesondere zum Antrags- und Bewilligungsverfahren, nutzen Sie bitte die Informations- und Beratungsangebote des gemeinsamen Portals des Bundes und der Länder unter https://einmalzahlung200.de.
Mit dem Zugangscode können Sie auf https://antrag.einmalzahlung200.de/ einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung stellen.
Der Zugangscode und die ggf. erforderliche PIN werden aktiven Studierenden im personalisierten Bereich nach Anmeldung im AGNES-Portal unter dem Menüpunkt „Energiepreispauschale“ bereitgestellt.
Soweit Sie Ihren studentischen HU-Account noch nicht freigeschaltet haben, empfehlen wir Ihnen daher dringend, dies umgehend nachzuholen.
Ehemalige Studierende, die keinen Zugang zum AGNES-Portal mehr haben, erhalten in den kommenden Tagen ihren Zugangscode auf dem Postweg, mit zeitlichem Abstand dann auch die PIN. Hierbei kann es zu versandartbedingten Verzögerungen kommen. Der Versand erfolgt an die zuletzt hinterlegte Kontaktadresse. Sollte sich Ihre Adresse zwischenzeitlich geändert haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Wenn Ihnen keine Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, gehören Sie nicht zum Kreis der Antragsberechtigten. Wer antragsberechtigt ist, ergibt sich aus § 1 EPPSG und den diese Vorgaben ausfüllenden Festlegungen des Bundes.
Näheres zur Antragsberechtigung entnehmen Sie bei Bedarf bitte zu allererst der FAQ unter
https://einmalzahlung200.de/faq.
Die Humboldt-Universität zu Berlin prüft für die Bereitstellung der Zugangsdaten nur, ob zum Stichtag des 01.12.2022 ein hinreichendes Studierendenverhältnis im Sinne der Antragsberechtigung bestand.
Zugangscode
Der Zugangscode wird für die Beantragung der Energiepreispauschale benötigt. Wenn Sie für Ihren Antrag das Nutzerkonto Bund (BundID) mit starker Authentifizierung verwenden, also über eine elektronische ID verfügen (Online-Ausweisfunktion, europäische eID, ELSTER-Zertifikat), ist für die Antragstellung der Zugangscode ausreichend.
PIN
Wenn Sie für Ihren Antrag das Nutzerkonto Bund (BundID) mit schwacher Authentifizierung verwenden, also über keine elektronische ID verfügen (Online-Ausweisfunktion, europäische eID, ELSTER-Zertifikat), müssen Sie zusätzlich eine PIN eingeben.
Weiterführende Informationen
Umfassende Informationen zum Ablauf, zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion, zur Einrichtung eines BundID-Kontos und zur Antragstellung finden Sie auf
Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter
https://einmalzahlung200.de/faq.
Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter
https://einmalzahlung200.de/kontakt.
Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.
Hinweise zum Datenschutz
Die Datenschutzinformation für Antragstellende gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO, § 23 BlnDSG können Sie unter
https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/studium/energiepreispauschale-1302516.php
einsehen.