Stiftungsprofessuren
Stiftungsprofessuren sind solche Professuren, die mit Mitteln von Stiftungen oder Mäzenen eingerichtet wurden. Sie werden in der Regel auf fünf oder zehn Jahre besetzt und nach Auslauf der Förderung durch die Universität weitergeführt. Die Professoren und Professorinnen, die auf Stiftungsprofessuren berufen werden, haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Berufenen, sie unterliegen keinen Weisungen durch die Stifter. Daneben gibt es noch eine Reihe von Stiftungsgastprofessuren, deren Inhaber/innen nur befristet an der Universität tätig sind.
Zurzeit werden folgende Stiftungsprofessuren im Hochschulbereich finanziert:
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Theoretische Physik, Mathematische Physik
Alexander von Humboldt-Stiftungsprofessur/ Brückenprofessur
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Institute für Physik und Mathematik
(bis 12/2015)
Alexander von Humboldt-Stiftung
Prof. Dr. Dirk Kreimer -
Alfred-Freiherr von Oppenheim-Professur für Geschichte
Preußen-Professur
Philosophische Fakultät I
Institut für Geschichte
(bis 09/2015)
Alfred-Freiherr von Oppenheim-Stiftung
Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer -
Stiftungsjuniorprofessur Geschichte der Renaissance
Philosophische Fakultät I
Institut für Geschichte
(bis 09/2019)
Stifterverband für die deutsche Wissenschaft
Prof. Dr. Xenia von Tippelskirch -
Stiftungsjuniorprofessur für Wissenschaftssoziologie und Evaluationsforschung
Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Institut für Sozialwissenschaften
(bis 02/2019)
Stifterverband für die deutsche Wissenschaft
Prof. Dr. Martin Reinhart
