Humboldt-Universität zu Berlin

Stiftungsprofessuren

Stiftungsprofessuren sind solche Professuren, die mit Mitteln von Stiftungen oder Mäzenen eingerichtet wurden. Sie werden in der Regel auf fünf oder zehn Jahre besetzt und nach Auslauf der Förderung durch die Universität weitergeführt. Die Professoren und Professorinnen, die auf Stiftungsprofessuren berufen werden, haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Berufenen, sie unterliegen keinen Weisungen durch die Stifter. Daneben gibt es noch eine Reihe von Stiftungsgastprofessuren, deren Inhaber/innen nur befristet an der Universität tätig sind.

Zurzeit werden folgende Stiftungsprofessuren im Hochschulbereich finanziert:

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ein roter Pfeil Ausgelaufene Stiftungsprofessuren