Antragsverfahren
Fristen für die Einreichung von Anträgen für die Förderlinien I-III
Die beteiligten Hochschulen können Förderanträge in 2016 ab sofort und ab 2017 zwei Mal jährlich zum 15. Januar und 15. Juli stellen.
Einreichung der Anträge
Im Original und in elektronischer Form bei der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Referat IV B
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
E-Mail: Dr. Angela Walter
cc: Bettina Wangnet
Bewilligung von Anträgen
Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der Festlegungen der Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Hochschulen des Landes Berlin zur Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive. Die Förderbedingungen sind in dieser Vereinbarung mit der Senatsverwaltung aufgeführt.
Auskunft / Beratung
Für Auskünfte zum Antragsverfahren steht die Geschäftsstelle gern zur Verfügung.