Zusatzinformationen für ausländische Absolventen der Humboldt-Universität und ausländische Hochschulabsolventen Deutschlands
Immatrikulation
Die Immatrikulation wird durch die Abteilung I, Angelegenheiten der Studierenden, Zulassungsbüro für internationale Studierende ausgesprochen, wenn die nachstehenden Unterlagen eingereicht sind:
- Einreichen des Antrages auf Immatrikulation
- Nachweis der eingezahlten Semestergebühren
(Kopie des Bankbelegs) - Nachweis einer Krankenversicherung
- Nachweis der Aufenthaltsbewilligung zur Promotion des
Landesamtes für Einwanderung (LEA).
Aufenthaltsverlängerung
Die Aufenthaltsverlängerung regelt das Landesamt für Einwanderung (LEA). Bei Problemen unterstützt der
Visaservice.
Wegweiser
Hier gibt es spezifische Hinweise für internationale Studierende and der Humboldt-Universität.