
Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen sich den unten genannten Themenschwerpunkten zuordnen lassen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Eine ganzheitliche Betrachtung der angestrebten Nachhaltigkeitseffekte der Vorhaben wird erwartet. Wünschenswert ist eine belastbare Bilanzierung des Lebenszyklus der neu zu entwickelnden Prozesse bzw. Produkte im Rahmen der Vorhaben. Bei Bedarf kann innerhalb des Vorhabens auch ein normenspezifisches Kurzkonzept gefördert werden.
Gefördert werden FuE-Vorhaben zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen:
- Rohstoffeffizienz
- Energieeffizienz und Klimaschutz
- Erhaltung biologischer Vielfalt
- Nachhaltiges Wassermanagement
- Nachhaltiges Flächenmanagement
Zuwendungsempfänger
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für Personal-, Reise- und Sachaufwand, für Auftragsvergaben sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Bekanntmachung des BMBF.