Berufungen

Humboldt-Universität zu Berlin | Berufungen | Nebentätigkeit von Beamt*innen

Nebentätigkeit von Beamt*innen

Die Übernahme einer Nebentätigkeit muss vor ihrer Aufnahme auf dem Dienstweg, d.h. über das Dekanat, mit dem vorgegebenen Formblatt (Antrag) bei der zuständigen Personalstelle angezeigt bzw. beantragt werden.

Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Nebentätigkeit bei der Personalstelle eingereicht werden.

Eine Genehmigung kann versagt werden, wenn zu erwarten ist, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden oder ein gesetzlicher Versagungsgrund besteht, insbesondere wenn die Unbefangenheit bzw. Unparteilichkeit der*des Beamt*in beeinflusst wird oder sie*ihn in Widerstreit mit ihren*seinen dienstlichen Pflichten bringt.

Ihr Ansprechpartner ist die Personalstelle für Beamte (IIIA)
(auch für Hochschullehrer*innen im Angestelltenverhältnis, Gastprofessor*innen und nebenberuflich wissenschaftliches Personal)

Weitere Informationen rund um das Thema Nebentätigkeit finden Sie im Intranet der HU.