Modul II: Rechtssicherheit in Chinakooperationen
07.06.2024
09:00 – 17:00 Uhr
Ziegelstraße 11, Raum 210
10117 Berlin
Internationale Kooperationen in Forschung und Lehre müssen den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen der beteiligten Partner genügen. In der Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Forschenden aus der Volksrepublik China stehen deutsche Hochschulen vor der besonders komplexen Herausforderung, da sie eine Brücke zwischen zwei sehr unterschiedlichen Rechtssystemen und -kulturen schlagen müssen. Die das chinesische Recht mitbestimmenden politischen Strukturbedingungen erhöhen diese Komplexität noch, so dass etliche Risiken für eine rechtssichere, produktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit China bestehen.
Dieses Modul vermittelt den Teilnehmenden einen Überblick über Rechtssystem und -praxis in ausgewählten Rechtsgebieten, die spezifische Fragen der Forschungs- und Hochschulkooperation mit China berühren. Ziel ist es, das Bewusstsein für die bestehenden Unterschiede zu schärfen und Handlungsempfehlungen zu geben, wie Risken reduziert werden können. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, bestehende Partnerschaften kritisch zu prüfen und ggf. weiterzuentwickeln sowie künftige Kooperationen risikominimierend und gewinnbringend zu gestalten.
Inhaltsübersicht:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Vertragsrecht und Vertragsverhandlungen
- Datensicherheitsgesetz
- IP Recht
- Dual Use, Exportkontrolle
- Anti-Spionage
- Ausländerrecht
Referent:
Dr. Daniel Sprick
Hinweis: Die Teilnahme an Modul I und abschließend an Modul V ist die Voraussetzung für die Teilnahme an den Modulen II – IV. Bei Teilnahme an mindestens vier Modulen erhalten Sie das Zertifikat „Chinakompetenz“ der Humboldt-Universität zu Berlin.
Anmeldung: Modul 2: *CCT020*
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Dr. Isabelle Harbrecht (isabelle.harbrecht@hu-berlin.de).