Berufungen

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Von der Ausschreibung bis zur Ruferteilungsbitte

Ausschreibung der Professur

Nach Freigabe der Besetzung durch die Gremien der Humboldt-Universität zu Berlin wird die Professur in der Regel international ausgeschrieben und in den Stellenausschreibungen der HUB veröffentlicht.

Bewerbung

Wir freuen uns, dass eine unserer veröffentlichten Stellenanzeigen Ihr Interesse geweckt hat und Sie sich für eine Karriere an der Humboldt-Universität zu Berlin interessieren. Bitte richten Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist an die in der Ausschreibung angegebene Einrichtung. Sie werden zeitnah eine Eingangsbestätigung erhalten.

Konstituierung der Berufungskommission

Die Berufungskommission, die vom Fakultätsrat bzw. Rat des Zentralinstituts eingesetzt wird, bereitet im Rahmen eines Berufungsverfahrens die Entscheidung für die Besetzung einer Professur vor.

Sichtung der Bewerbungen und Entscheidung  

Auf Grundlage formaler Einstellungsvoraussetzungen und fachlicher Kriterien werden einige Bewerber*innen zum Probevortrag eingeladen. Die Einladung zum Hearing erhalten Sie in der Regel 3 Wochen vor dem geplanten Termin. Eine zusätzliche Lehrprobe (optional, wird bei Bedarf durch die Berufungskommission angesetzt) ermöglicht die Prüfung aller Bewerber*innen zum selben Thema und kann so eine bessere Vergleichbarkeit herstellen.

Hearing und Lehrprobe

Das Hearing ist ein zentrales Element Ihrer Bewerbung und dient als wesentliche Entscheidungsgrundlage für Berufungskommission zur Erstellung der Berufungsliste. Es enthält grundsätzlich folgende Elemente:

  1. Vortrag zu einem wissenschaftlichen Thema Ihres Fachgebietes

  2. Gelegenheit zur öffentlichen Diskussion (universitätsintern)

  3. optional: Lehrprobe (hier nehmen in der Regel Studierende teil)

  4. Gespräch mit den Mitgliedern der Berufungskommission

Die*der Vorsitzende der Berufungskommission bzw. die zuständige Einrichtung informiert Sie über den genauen einzelfallbezogenen Ablauf.

Externe Begutachtung ausgewählter Bewerber*innen

Im Anschluss an die Probevorträge erstellt die Berufungskommission eine Liste ohne Reihung der Bewerber*innen. Für Bewerber*innen in der engeren Auswahl werden externe Gutachten eingeholt, um den Blick von außen zu stärken und zusätzliche Objektivität zu gewährleisten.

Abschließende Beratung und Erstellung der Berufungsliste

Aufgrund der gesammelten Informationen (z.B. fachliche Eignung, Passfähigkeit innerhalb des Forschungsgebietes, Lehrkompetenz) über die Bewerber*innen wird eine Berufungsliste durch die Berufungskommission erstellt.

Beschlussfassung in den Gremien

Nach Beschluss der finalen Berufungsliste durch den erweiterten Fakultätsrat erfolgt die erste ausführliche, formelle Prüfung des Verfahrens durch das Referat für Strukturentwicklungsplanung und Berufungsangelegenheiten (IX D). Im Listengespräch gibt die Präsidentin die Berufungsliste zur Beschlussfassung im Akademischen Senat frei, welcher anschließend entscheidet. Die zweite Aktenprüfung erfolgt durch die Senatskanzlei.

Beide Prüfungsschritte nehmen erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch.

Ruferteilung durch die*den für Hochschulen zuständige*n Senator*in

Nach Zustimmung der universitätsinternen Gremien zur Berufungsliste wird diese mit der Bitte um Ruferteilung an den*die Senator*in gesandt.

Bitte beachten Sie, dass bis zur endgültigen Ruferteilung einige Zeit vergehen kann.