Berufungen

Von der Rufannahme bis zur Ruferteilung

Nach Ruferteilung durch den*die Senator*in beginnen die Berufungsverhandlungen, sobald Sie gegenüber dem*der Präsident*in der Humboldt-Universität zu Berlin Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Annahme des Rufes erklärt haben.

Die grundsätzliche Annahme des Rufes kann unter dem Vorbehalt des positiven Verhandlungsergebnisses erfolgen.

Die Humboldt-Universität zu Berlin ist stets bestrebt mit den Bewerbern*innen im Rahmen der Berufungsverhandlungen eine offene Kommunikationskultur zu pflegen. Damit für beide Seiten ein optimales Verhandlungsergebnis erzielt werden kann, ist eine umfassende Vorbereitung besonders wichtig.

 

I. Vorbereitung der Berufungsverhandlung

Terminvereinbarung

Für die folgende Berufungsverhandlung vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, um alle Verantwortlichen zusammenzubringen. Die Verhandlung findet in der Regel circa 6 Wochen nach Ruferteilung statt und wird während der Pandemie über Zoom durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

Zur Vorbereitung benötigt der*die für Sie zuständige Sachbearbeiter*in folgende Unterlagen:

  • Das Konzeptpapier zu Forschung und Lehre enthält Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung sowie zur personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung der Professur. Bitte führen Sie hier auch alle weiteren Punkte auf, die verhandelt werden sollen und Ihre positive Entscheidungsfindung erleichtern. Mit möglichst konkreten Angaben helfen Sie uns, Ihre Bedürfnisse und Anforderungen kennenzulernen.
  • Mit dem Besoldungsschreiben teilen Sie uns Ihre Gehaltsvorstellungen mit. Bitte übermitteln Sie uns auch den letzten Ihnen zur Verfügung stehenden Gehaltsnachweis Ihrer derzeitigen hauptberuflichen Beschäftigung.
Weiterer Klärungsbedarf

Sollte es Nachfragen zu bestimmten Punkten Ihres Konzeptpapiers oder Ähnlichem geben, wird sich der*die zuständige Sachbearbeiter*in direkt an Sie wenden. Natürlich steht er*sie Ihnen bei Fragen oder Problemen bezüglich des Verfahrens zur Verfügung. Gegebenenfalls hatten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits Kontakt zu der zuständigen Einrichtung.

Sollten noch Fragen offenbleiben, teilen Sie uns diese bitte vorab mit. So können sich alle Beteiligten darauf vorbereiten und ggf. zum Verhandlungstermin Lösungsvorschläge vorstellen.

II. Die Berufungsverhandlung

Unserer Universität ist es besonders wichtig, Berufungsverhandlungen mit Bewerbern*innen konstruktiv, fair und zügig in einem angenehmen Verhandlungsklima durchzuführen.

Während der Verhandlung werden die Vertreter*innen des Präsidiums mit Ihnen alle wesentlichen Punkte Ihres Konzeptpapiers durchgehen und Fragen klären.

Die vertrauliche Verhandlung über Ihre persönlichen Bezüge führen Sie nur mit Mitgliedern des Präsidiums. Die Personal- und Sachausstattung wird zusätzlich mit Mitgliedern des Dekanats verhandelt.

III. Angebote

Im Nachgang erhalten Sie zwei voneinander getrennte Angebote auf Grundlage der während des Verhandlungstermins gemachten Zusagen:

  • Das Verhandlungsergebnis über die personelle, sächliche, räumliche oder sonstige Ausgestaltung Ihrer Professur wird schriftlich im Ausstattungsangebot fixiert.
  • Das Ergebnis der Verhandlungen über Ihre persönlichen Bezüge resultiert in einem schriftlichen Gehaltsangebot. Es enthält die genaue zahlenmäßige Aufschlüsselung der zugesagten Bezüge (Grundgehalt und Leistungsbezüge).

In der Regel haben Sie sechs Wochen Zeit, um über die Annahme des Rufes unter den angebotenen Gegebenheiten zu entscheiden. Wenn gewünscht, werden diese Dokumente bereits vorab per E-Mail an Sie versandt.

IV. Die Rufannahme

Wir hoffen, dass Ihnen die getätigten Zusagen zu einer positiven Entscheidung verhelfen konnten und Sie sich für eine Karriere an der Humboldt-Universität zu Berlin entscheiden.

Gern nehmen wir Ihre Rufannahme vorab auch digital entgegen.

Verwenden Sie hierfür bitte folgende Empfänger:

praesidentin@hu-berlin.de
vph.sekretariat@uv.hu-berlin.de
cc: berufungen@hu-berlin.de

Ihre schriftliche und eigenhändig unterzeichnete Rufannahme richten Sie bitte an:

Humboldt-Universität zu Berlin
Die Präsidentin
Prof. Dr. Ing. Dr. Sabine Kunst
Unter den Linden 6
10099 Berlin

V. Abschluss des Verfahrens

Der*die zuständige Sachbearbeiter*in leitet nun die Ernennung (Verbeamtung) bzw. den Vertragsabschluss bei der Personalabteilung der Humboldt-Universität zu Berlin ein.

Zur Ernennung zum*zur Universitätsprofessor*in ist die Vorlage folgender Unterlagen zwingend erforderlich:

  • Amtliches Gesundheitszeugnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Liegen diese Unterlagen vor, wird Ihnen die Ernennungsurkunde überreicht und Sie treten Ihren Dienst zu dem in der Berufungsverhandlung vereinbarten Datum an.

Mit der Ernennung gelten für Sie die entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen des Landes Berlin sowie des Berliner Hochschulgesetzes.