Humboldt-Universität zu Berlin

Was sind die Einstellungsvoraussetzungen?

Gemäß §100, §102a und §102c des Berliner Hochschulgesetzes sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, die pädagogische Eignung sowie die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion, vorzuweisen.

Bei Juniorprofessuren dürfen im Regelfall nicht mehr als sechs Jahre zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung liegen.

Bewerber*innen auf eine Tenure-Track-Professur sollen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der HU Berlin wissenschaftlich tätig gewesen sein.