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Patentrecht in der Coronakrise – ein zweischneidiges Schwert

Patente können Anreize für medizinische und technische Innovationen setzen, ohne die die Bewältigung der Corona-Pandemie nicht möglich ist.

Patente können Anreize für medizinische und technische Innovationen setzen, ohne die die Bewältigung der Corona-Pandemie nicht möglich ist. Gleichzeitig birgt das Patentrecht die Gefahr, den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten zu blockieren. Forscher der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) untersuchen die Rolle des Patentrechts in der aktuellen Krise und plädieren für einen überlegten Umgang mit dem zweischneidigen Schwert.

„Zur Krisenbewältigung ist die Gesellschaft auf technische Innovationen privater Unternehmen angewiesen. Aber man muss ihnen auch die Möglichkeit geben, die Investitionen in die Forschung wieder einzuspielen. Patente können hier eine entscheidende Rolle spielen“, mein Prof. Dr. iur. Dipl.-Biol. Herbert Zech, Professor für Technik- und IT-Recht an der HU.

„Wird das Patentrecht ohne Sensibilität für die sozialen Folgen eingesetzt, so kann dies gesellschaftliche Konflikte auslösen. Patentinhaber sind daher gut beraten, ihre gesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und von der Exklusivität während der aktuellen Krisensituation nur sehr vorsichtig Gebrauch zu machen“, ergänzt Prof. Dr. Axel Metzger, Professor für Immaterialgüterrecht an der HU.

Die beiden Wissenschaftler schlagen einen Mittelweg im Einsatz des Patentrechts vor: Patente sollen zwar angemeldet, während der aktuellen Krisensituation aber der Allgemeinheit kostenlos oder vergünstigt zur Verfügung gestellt werden. Im Notfall muss der Staat den Zugang sogar durch Zwangslizenzen durchsetzen. Der Verzicht auf die Einnahmen durch Lizenzen darf allerdings nur vorübergehend sein. Sobald die aktuelle Krise bewältigt ist und COVID-19 wie andere Krankheiten nur noch in beherrschbaren Größenordnungen auftritt, muss es den Pharmaunternehmen wieder möglich sein, ihre regulären Preismodelle durchzusetzen. Der richtige Zeitpunkt für den Übergang zur entgeltlichen Vermarktung könnte gegeben sein, wenn die WHO die COVID-19 Pandemie für beendet erklärt bzw. ein Jahr nach diesem Zeitpunkt.

Kontakte

Prof. Dr. Axel Metzger
Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät

axel.metzger@rewi.hu-berlin.de

Prof. Dr. Herbert Zech
Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät

herbert.zech@rewi.hu-berlin.de