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Berliner Hochschulen gründen gemeinsame Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis

Neue Ombudsstelle will die Zusammenarbeit unter den Berliner Hochschulen im Umgang mit Fragen der wissenschaftlichen Integrität stärken.

Gemeinsam mit 13 weiteren Berliner Hochschulen hat die Humboldt-Universität zu Berlin eine neue Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis gegründet. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Hochschulen in puncto wissenschaftliche Integrität weiter zu stärken und bereits bestehende Strukturen an den Hochschulen zu ergänzen. Die Geschäftsstelle der Ombudsstelle wird alle zwei Jahre rotieren. Die ersten zwei Jahre ist sie an der Freien Universität Berlin angesiedelt.

Nach Berliner Hochschulgesetz (BerlHG, § 5a Abs. 3) hat die gemeinsame Ombudsstelle drei zentrale Aufgaben:

  • Empfehlungen: Entwicklung hochschulübergreifender Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis auf Basis anerkannter Qualitätsstandards,
  • Evaluation: Durchführung von Qualitätsevaluationen einzelner Hochschulen auf Antrag,
  • Prüfung von Einzelfällen: Untersuchung von Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, wenn eine Hochschule dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht selbst übernehmen kann.

Akademische Grade darf die neue Ombudsstelle nicht entziehen – die Zuständigkeit dafür liegt weiterhin bei den einzelnen Hochschulen.

Weitere Informationen

Link zur Pressemitteilung der Freien Universität Berlin