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Bekanntmachung des BMVI: 5G Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie



Die Digitalisierung schreitet rasch voran. Die Anzahl vernetzter Gegenstände in der Wirtschaft, aber auch im Alltag jedes Einzelnen wächst stetig. Zukünftig kommunizieren weltweit Milliarden Gegestände, Sensoren oder Maschinen miteinander. Das Konsumenten-Internet erweitert sich zum Industrie-Internet. Neue Mobilitätslösungen erfordern eine effektive Vernetzung der Verkehrsteilnehmer, Passagiere und Waren. Diese gesellschaftliche Vernetzung stellt bislang nicht dagewesene Herausforderungen an Konnektivität, Kapazität, Sicherheit und Dienstgüte. Die kommende Mobilfunkgeneration 5G steht als Schlüsseltechnologie zur Realisierung der digitalen Transormation im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Für Deutschland bietet 5G enorme Innovations- und Wertschöpfungspotenziale.

Im Rahmen der Förderprogramms wird die Erstellung von Konzepten für 5G-Pionierprojekte in Modellregionen gefördert. Das Ziel der Konzepte soll auf der Vorbereitung von Projekten für die Erprobung und Erforschung anwenderbasierter Lösungen unter realen Bedingungen liegen.

 

Gegenstand der Förderung

Durch die 5x5G-Strategie wird in einem zweistufigen Verfahren zunächst die Entwicklung von Konzepten für 5G-Projekte in Pionierregionen gefördert (5G Innovationswettbewerb - Phase 1). Diese Konzepte sollen die Erprobung innovativer 5G-Anwendungen in den Regionen vorbereiten, die Projektteilnehmer vernetzen, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ermitteln und können als Grundlage für einen Antrag auf Projektförderung dienen. Im zweiten Schritt erfolgt die Förderung der Projektumsetzung (Phase 2). Damit wird das Ziel erfolgt, in den 5G-Pionierregionen konrete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu unterstützen, mit denen die Potenziale des 5G-Moblfunks anschaulich und praxisnah entwicklet, erprobt und demonstriert werden können.

 

Zuwendungsempfänder

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte und Landkreise. Ebenfalls antragsberechtigt sind öffentlichrechtlicheZusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u. a. Zweckverbände). Die Zusammenarbeit dieser Gebietskörperschaften mit Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Verbänden wird ausdrücklich angeregt, um praxisnahe Konzepte zu erarbeiten und die vor Ort betroffenen Akteure frühzeitig zu vernetzen.

 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungsfähigsind die projektbezogenen Ausgaben für die Konzepterstellung sowie für Koordinierungsaufgaben. Die Ausgaben wer-den einmalig in voller Höhe bis maximal 100 000 Euro im Wege einer Vollfinanzierung bzw. bei zuwendungsfähigenAusgaben über 100 000 Euro im Wege einer Festbetragsfinanzierung gefördert. Sofern es sich bei der Zuwendung umeine Beihilfe handeln könnte, gelten die Bestimmungen undFörderhöchstgrenzen der AGVO in der jeweils geltendenFassung.Eine Kofinanzierung der Konzepterstellung ist grundsätzlich möglich.

 

Alle Informationen zur Richtlinie finden Sie hier.