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Klare Regeln zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

Akademischer Senat beschließt Neufassung der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Der Akademische Senat der Humboldt-Universität hat die Neufassung der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen. Die Satzung aus dem Jahr 2002 regelte bislang den Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Eine Neufassung war nötig, weil der Ursprungstext an einigen Stellen nur vage formuliert war und somit die Überprüfung erheblich erschwerte.

Um der Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen eine bessere Entscheidungsgrundlage zu geben, wurde nun präzise formuliert, was unter guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu verstehen ist. Da sich die Aufgaben der Kommission häufig im juristischen Feld bewegen, muss nun eines ihrer Mitglieder die Befähigung zum Richteramt haben. Dieser Beschluss soll das Verfahren erheblich beschleunigen, so dass Vorwürfe nun in der Regel innerhalb von vier Monaten untersucht werden können. Auch sollen anonyme Hinweise nicht mehr kategorisch von der Prüfung ausgeschlossen werden.

Die Debatte um eine Reform der Satzung wurde bereits vor einigen Jahren angestoßen. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussionen um prominente Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens bekam sie allerdings einen aktuellen Bezug, wie sich etwa in der Frage zu den anonymen Hinweisen zeigt. In die Reformgestaltung, die mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft abgestimmt wurde, waren neben der Kommission, unter dem Vorsitz von Michael Seadle vom Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft, vor allem die Fakultäten gefragt.

Weitere Informationen

http://www.amb.hu-berlin.de/2014/06/06_2014_20140130%20Beschlussversion%20Satzung%20Wissenschaftliches%20Fehlverhalten_DRUCK.pdf

 

Kontakt

Dr. Christoph Raiser
Humboldt-Universität zu Berlin

Tel.: 030 2093-2806
christoph.raiser@uv.hu-berlin.de