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Bekanntmachung des BMBF: Fördermaßnahme "Anwender - Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II"

Hochschulen nur antragsberechtigt als Verbundpartner. | Bewertungsstichtage sind jeweils der 31. Januar und 31. Juli eines Jahres (bis 2022).


Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind direkt durch den Anwender initiierte und koordinierte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Anwender-Position in Forschungsprojekten. Ergebnisse sollen den dringlichen, direkten, aktuellen Bedarfen der Anwender entsprechen und zielgerichtet deren Handlungsfähigkeiten verbessern.

Die praxisnahe Verifizierung, Validierung und Demonstration der Forschungsergebnisse, etwa durch wissenschaftlich begleitete Feldversuche oder vorkommerzielle Praxistests, sind dabei wichtige Aspekte. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit sowie das Unterstützungspotenzial der Projektergebnisse unter realistischen Einsatzbedingungen zu erproben, ohne dass es zu einer Verzerrung des Marktes kommt. Eine sich an die Erprobung anschließende Produktentwicklung ist daher ausdrücklich nicht Gegenstand der Förderung.

Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:

  • Schutz und Rettung von Menschen, nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz,
  • Kriminalitätsprävention, polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
  • Schutz vor Terrorismus,
  • Detektion von Gefahrstoffen,
  • übergreifende Themen, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen, Organisationskonzepte, Modelle zur Aus-, Fort- und Weiterbildung und Migration.

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Anwender im Sinne dieser Förderrichtlinie. Dieses sind:

  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • Einrichtungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
  • Kommunen, Gebietskörperschaften,
  • Betreiber kritischer Infrastrukturen (Verkehr, Versorgung usw.),
  • Sicherheitsdienstleister und vergleichbare Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft.

Als weitere Verbundpartner:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.

 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

 

Hier finden Sie zur Bekanntmachung.