Managergehälter an Leistung koppeln
Die Vorstandsvergütung in den DAX 30-Unternehmen ist erst in den
letzten Jahren stark gestiegen und hat sich von der Entwicklung der
Vergütung der Beschäftigten in diesen Unternehmen abgekoppelt. Zu
diesem Ergebnis kommt eine von Professor Schwalbach an der
Humboldt-Universität erstellte Langzeitstudie zur Entwicklung der
Vorstandsvergütung in den
DAX 30 Unternehmen.
Am Mittwoch, den 12.12.2007 um 18 Uhr wird Professor Schwalbach vor
diesem Hintergrund ein Interview zum Thema "Bürgerschaftliches
Engagement" geben (Inforadio und Initiative Hauptstadt).
Die Vergütungsstudie erfasst die Vorstandsvergütung im Zeitraum von
1987-2006. Hervorstechendes Ergebnis: Ab Mitte der neunziger Jahre ist
ein starker Anstieg der Vergütung zu beobachten. In den vergangenen
zehn Jahren hat sich die Pro-Kopf-Vergütung der DAX30-Vorstände im
Durchschnitt mehr als verdreifacht und ist damit doppelt so stark
gestiegen wie in der Dekade zuvor. Im Vergleich zu der Vergütung der
Mitarbeiter in den betreffenden Unternehmen verdient ein
Vorstandsmitglied in den DAX30-Unternehmen im Jahr 2006 im Durchschnitt
das 44-fache eines Mitarbeiters, während es vor zehn Jahren noch das
19-fache und vor fünf Jahren immerhin ‚nur’ das 25-fache war.
Für Professor Schwalbach gibt es für die ‚Entkopplung’ der
Vorstandsvergütung von der Vergütung der übrigen Mitarbeiter
unterschiedliche Gründe. Der wichtigste: Der Aufsichtrat beschäftigt
sich nur unzureichend mit der Vorstandsvergütung. Zweiter Grund: Die
mangelnde Verknüpfung der Vergütung an die erbrachte Leistung der
Vorstände. Aufsichtsräte in Unternehmen, an denen der Staat beteiligt
ist, weisen in diesem Zusammenhang die größten Defizite auf. Grund
genug für Professor Schwalbach der Politik eine scheinheilig geführte
Diskussion vorzuwerfen, da die Politiker einerseits diese Gehälter in
der Aufsichtratssitzung absegnen und außerhalb der Sitzungen sich über
die Höhe der Gehälter beklagen. Verantwortung für die Entwicklung der
Vorstandsvergütungen trifft laut Schwalbach jedoch auch die
Arbeitnehmervertreter sowie die Gewerkschaften in den Aufsichtsräten,
da sie einerseits zweistelligen Zuwachsraten bei der Vorstandsvergütung
zustimmen und andererseits mit dem Arbeitgeber Gehaltserhöhungen für
die Mitarbeiter aushandeln, die sich an der Inflationsrate
orientieren.
Von der Festlegung einer Höchstgrenze für Vorstandsgehälter hält
Professor Schwalbach nichts. Die Festlegung der Vergütungshöhe und die
Zusammensetzung der Vergütung muss Sache der Aufsichtsräte bleiben.
Jedoch würde eine erweiterte Transparenz über die Vergütungspraxis den
Druck auf die Aufsichtsräte erhöhen, die Höhe der Vergütung an
die
Vorstandsleistung zu knüpfen. Empfehlenswert wäre, so Professor
Schwalbach, die Entwicklung der Vorstandsvergütung mit der
Mitarbeitervergütung zu verknüpfen. So könne man zum Ausdruck bringen,
dass die erbrachte Unternehmensleistung das Ergebnis der Arbeit der
gesamten Belegschaft des Unternehmens und nicht ausschließlich der
Leistung des Vorstands ist. Dies würde jedoch bedingen, dass die
Vergütungssysteme in den Unternehmen auf allen Ebenen eine
gewichtige
Ergebniskomponente haben müssten.
Kontakt:
Prof. Dr. Joachim Schwalbach
Humboldt-Universität zu Berlin
Tel.: 0171-4830531
Die Studie ist über die folgende Adresse zugänglich:
www.wiwi.hu-berlin.de/im
Christine Schniedermann
Tel.: +49 (0)30/2093-2090
Fax: +49 (0)30/2093-2447
E-Mail: christine.schniedermann@uv.hu-berlin.de
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