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Humboldt-Universität zu Berlin eröffnet das erste Graduiertenkolleg Inklusion, Bildung und Schule

Das Kolleg soll durch Forschung und Lehre die Ausbildung der Lehramtsstudierenden unterstützen

Der Begriff Inklusion hat sich hierzulande im Zuge der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung durchgesetzt. Deutschland hat die Konvention, die unter anderem den gleichberechtigten Zugang zu Bildung fordert, im Jahr 2009 ratifiziert. Eine einheitliche, verbindliche Definition für Inklusion gibt es nicht; wörtlich übersetzt bedeutet sie Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Es geht um Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, unabhängig von den Stärken und Schwächen, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Religion, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung und dem Alter eines Menschen.

Dieses weite Verständnis von Inklusion gilt auch an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU)  – sowohl im Miteinander von Lehrenden, Mitarbeitern und Studierenden als auch im Lehramtsstudium, das auf einen inklusiven Schulunterricht vorbereitet. In der Öffentlichkeit beschränkt sich die Debatte um Inklusion häufig auf Menschen mit Behinderung. Das lässt sich damit erklären, dass finanzielle Mittel speziell für die Umsetzung von Inklusionskonzepten, beispielsweise an Schulen, in der Regel erst dann fließen, wenn bei einem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert wird. Dass Schulen auch Geld für Kinder aus Einwandererfamilien oder für die Schulsozialarbeit bekommen können, geht in der Debatte dagegen meist unter.

Für die Lehrenden ist diese Vielfalt im Klassenzimmer eine große Herausforderung. Um sie darauf vorzubereiten, passt die Humboldt-Universität das Studium an die neuen Herausforderungen an: „Alle Lehrämter werden ab dem Wintersemester 2015/16 um sonderpädagogische Inhalte angereichert; im Masterstudium ist künftig ein entsprechendes Praxissemester fester Bestandteil“, erläutert Dr. Heike Schaumburg, stellvertretende Direktorin der Professional School of Education.

Anlass ist das neue Berliner Lehrkräftebildungsgesetz sowie die dazu gehörige Lehramtszugangsverordnung, die die Verankerung des Themas Inklusion in den Studienordnungen vorschreibt. Diese werden im Sommersemester verabschiedet, zum Winter können sich die Studierenden dann für die reformierten Bachelor- und Masterstudiengänge einschreiben.

Zusätzlich wurde am 10. April 2015 das Graduiertenkolleg Inklusion, Bildung und Schule an der Humboldt-Universität zu Berlin eröffnet. Es ist das erste Kolleg in Deutschland, in dem Doktorandinnen und Doktoranden Fragen von Inklusion und damit insbesondere die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen im deutschen Schulsystem untersuchen. Das Graduiertenkolleg wird durch Forschung und Lehre die Ausbildung der Lehramtsstudierenden umfangreich unterstützen.

Weitere Informationen

www.inklusion.hu-berlin.de

Kontakt

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Tel.: 030 2093-2345
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