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HU-Professor Martin Eifert wird Richter in Karlsruhe

Der Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht an der Humboldt-Universität wurde zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt.

Prof. Dr. Eifert wurde auf Vorschlag der Grünen am 15. Dezember 2022 vom Deutschen Bundestag gewählt. Er folgt Susanne Baer, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität. Martin Eifert ist seit 2012 Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der HU.

Zur Wahl von Prof. Dr. Eifert als Richter am Bundesverfassungsgericht sagt HU-Präsidentin Julia von Blumenthal:

„Ich gratuliere Professor Eifert zu dieser großen Ehre! Das ist eine sehr große Auszeichnung für ihn, aber auch für die Humboldt-Universität und ihre juristische Fakultät, aus deren Reihen erneut ein renommierter Wissenschaftler als Richter in das Bundesverfassungsgericht einzieht. Ich wünsche Martin Eifert viel Erfolg in diesem hohen Amt. Mit seiner ausgewiesenen Expertise im Medien- und Internetrecht sowie seiner klugen und umsichtigen Persönlichkeit und seinem Blick für das große Ganze ist er eine exzellente Wahl und eine Bereicherung für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.“

Der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Axel Metzger zur Wahl:

„Die Juristische Fakultät gratuliert ihrem Mitglied Martin Eifert herzlich zur Wahl zum Richter des Bundesverfassungsgerichts durch den Deutschen Bundestag. Er wird in der Nachfolge von Susanne Baer im Ersten Senat, der sich vor allem mit dem Grundrechtsschutz befasst, mitwirken. Martin Eifert ist damit bereits der dritte Verfassungsrichter in der jungen Fakultätsgeschichte seit der Wiedervereinigung 1990: Dieter Grimm, noch als Bielefelder Hochschullehrer gewählt, wechselte nach seiner Karlsruher Amtszeit (1987 – 1999) an unsere Universität; Susanne Baers zwölfjährige Amtszeit Endet Anfang Februar 2023.“

Zur Person

Prof. Dr. Eifert hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg und Genf studiert und 1998 mit der Dissertation „Grundversorgung mit Telekommunikationsleistungen im Gewährleistungsstaat“ promoviert. Im Januar 2005 habilitierte er sich am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg zu „Electronic Government. Das Recht der elektronischen Verwaltung“. Seit Oktober 2012 ist er Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 2018 bis 2019 war er Prodekan Forschung der Juristischen Fakultät, zuvor war er Dekan (April 2017 bis Oktober 2018 und Studiendekan der Juristischen Fakultät (April 2015 bis April 2017).

Weitere Informationen

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht