
Bekanntmachung des BMBF: Richtlinie zur Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC
Anträge auf eine nationale Förderung sind nach schriftlicher Aufforderung durch den Projektträger des BMBF förmlich und individuell, insbesondere unter Beachtung der in der Anlage dieser Förderrichtlinie genannten Formvorgaben, von jedem zur nationalen Förderung ausgewählten deutschen Partner zu stellen. Darüber hinaus sind die Anträge in schriftlicher Form rechtsverbindlich unterzeichnet auf dem Postweg einzureichen. Der Projektträger wird hierfür in der Aufforderung eine angemessene Vorlagefrist setzen.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind FuE-Vorhaben, die eine anspruchsvolle Innovationshöhe erreichen, dadurch risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Auf Grundlage der jeweilig geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen („Call for Proposals“) des GU EuroHPC, der zugrunde liegenden Strategische Forschungs- und Innovationsagenda („Strategic Research and Innovation Agenda“) und dem jährlichen Arbeitsplan („Annual Work Plan“; alle Dokumente erhältlich über https://eurohpc-ju.europa.eu/) fördert das BMBF Forschungsbeiträge im Bereich Höchstleistungsrechnens.
Von einer BMBF-Förderung ausgeschlossen sind Projekte ohne ausschließlichen Fokus auf zivile Anwendung und Nutzung.
Das BMBF fördert Vorhaben zu allen EuroHPC-Bekanntmachungen, die in der jeweils geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geöffnet sind, soweit im Anhang „Country eligibility criteria“ des jeweiligen Arbeitsplans („Work plan“) für Deutschland nichts anderes festgehalten ist. Die Vorhaben müssen relevante Beiträge zur Hightech-Strategie 2025 der Bundesrepublik Deutschland leisten.
Wesentliches Ziel der Förderung ist die Erforschung und Entwicklung von Software und Hardware (einschließlich Co-Design) für HPC-Systeme zur Stärkung der Position der Projektpartner und des deutschen HPC-Ökosystems. Darüber hinaus soll dies den beteiligten Unternehmen eine Ergebnisverwertung in Europa, insbesondere durch einen beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung, ermöglichen. Die Projekte sollen den Mehrwert der FuE-Ergebnisse anhand einer geeigneten Anwendung, z. B. als Demonstrator, darstellen. Die Förderung bildet damit eine Voraussetzung für zukünftige Investitionen in HPC.
Auch muss ein nachhaltiger wirtschaftlicher Nutzen im Sinne von Beschäftigungssicherung und -ausbau, Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie verbesserte Wertschöpfung erbracht werden. Vorhaben mit einem höheren Mehrwert für Europa und damit auch für Deutschland erhalten eine höhere Priorität für die Förderung.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Verbünde mit staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.
Die Förderung an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wird ausschließlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten gewährt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
EuroHPC-Vorhaben werden aus Finanzbeiträgen der Europäischen Union und gegebenenfalls der EuroHPC-Teilnehmerstaaten einschließlich regionaler Zuwendungsgeber gefördert.
Die Zuwendungen des BMBF werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Dauer der Förderung richtet sich nach den Vorgaben der entsprechenden EuroHPC-Bekanntmachung.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen des BMBF für Vorhaben an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die anteilfinanziert werden können.
Vollständige Informationen erhalten Sie in der Bekanntmachung des BMBF.