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Bekanntmachung des BMU: Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur

In der ersten Verfahrensstufe können bei der Projektträgerin bis zum Stichtag 21. Juni 2021 Projektskizzen eingereicht werden, für weitere Förderrunden jeweils zum 01. März des Jahres.


Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der oben beschriebenen Kompetenzfelder des BMU kommen einzelne förderwürdige Projekte unterschiedlicher Art in Betracht, die zur Wissensvermittlung und Anwendung beitragen, die Förderung grüner und nachhaltiger Technologien und Infrastrukturen im Ausland betreffen und die teilweise auch in Umweltvereinbarungen mit Drittstaaten eingebunden werden können:

2.1.    Durchführbarkeitsstudien

Ziel ist es, förderliche politische, rechtliche und administrative Rahmenbedingungen in den oben genannten Kompetenzfeldern des BMU herauszuarbeiten, um eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Implementierung innovativer (grüner) Infrastruktur in Ländern mit Unterstützungsbedarf zu begünstigen. Hierzu gilt es, mögliche Lösungsansätze hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit zu analysieren, Risiken zu identifizieren und Erfolgsaussichten abzuschätzen. Überprüft werden soll dabei, ob und unter welchen Rahmenbedingungen mit den jeweils betrachteten Lösungsansätzen nachhaltige, innovative (grüne) Infrastrukturen etabliert werden können.

Die Studien sollen u. a. der Vermeidung von Fehlinvestitionen, der Identifizierung und Machbarkeit von nachhaltigen Lösungswegen sowie der Identifizierung von Risiken dienen. Im Ergebnis sollen neben den Analysen und Bewertungen der betrachteten Lösungswege die Entscheidungsmöglichkeiten mit dokumentierten Chancen und Risiken aufgezeigt werden. Des Weiteren sollen konkrete politische, rechtliche und administrative Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, die für eine nachhaltige Implementierung notwendig sind.

2.2.    Pilot- und Modellvorhaben im Ausland

Pilotprojekte in den oben genannten Kompetenzfeldern des BMU sind besonders für technologische Lösungen, die in den Zielländern noch nicht bekannt bzw. etabliert sind, ein wichtiger Schritt, um die Funktionsweise, Wirksamkeit und nach Möglichkeit auch die Wirtschaftlichkeit zu demonstrieren. Sie bieten einen Weg, Referenzen in den Zielländern zu schaffen. Des Weiteren bietet sich die Gelegenheit im Rahmen von Pilotprojekten, die Technologie an die lokalen Gegebenheiten anzupassen oder zumindest den Anpassungsbedarf zu identifizieren und damit ggf. auch eine Übertragbarkeit zu ermöglichen.

Pilotprojekte sollten nicht nur in der Demonstration technischer Anlagen bestehen, sondern in ein umfassendes, ganzheitliches Projektkonzept eingebettet sein. Diese Konzepte sollten Qualifizierung und Schulung/Weiterbildung/Vernetzung (siehe auch Nummer 2.3) wichtiger Akteursgruppen (Entscheidungsträger*innen, Investor*innen, Anwender*innen, Betreiber*innen etc.), die notwendige Einbindung in Versorgungsketten und ein nachhaltiges Umsetzungskonzept umfassen, ebenso wie die Entwicklung und Demonstration von angepassten Betreibermodellen.
Pilotprojekte sollten nicht auf die Entwicklung von Konzepten beschränkt sein, sondern mit entsprechenden Finanzierungs- und Investitionsprojekten verknüpft werden (Anschlussfähigkeit).

2.3.    Initialprojekte

Technologien der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz werden weltweit immer stärker zum Treiber für eine nachhaltige Entwicklung. Ein Ziel der „Exportinitiative Umwelttechnologien“ des BMU ist es, Wissen und Anwendung von insbesondere Umweltschutztechnologien und innovativer (grüner) Infrastruktur in Ländern mit Unterstützungsbedarf zu verbreiten sowie zu vertiefen und damit vor Ort geeignete Kapazitäten zu unterstützen. Hierbei ist es einerseits notwendig, den internationalen Diskurs in die Sprache nationaler Werte, Ziele und Interessen zu übersetzen. Andererseits müssen unterschiedliche Wissenspools mobilisiert bzw. geschaffen werden, um das für eine nachhaltige Entwicklung notwendige Knowhow zu sammeln und dieses in lokale Strategien zu integrieren. In diesen Prozess müssen die relevanten nationalen und internationalen Akteure*innen aus Wirtschaft, Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingebunden werden, damit die Umsetzung dieser Maßnahmen den notwendigen Rückhalt in der Gesellschaft erhält und somit effektiv gestaltet werden kann.

Durch entsprechende Kompetenzentwicklung (Capacity Building) sollen die Zielländer in die Lage versetzt werden, diesen Herausforderungen zu begegnen. Im Rahmen der „Exportinitiative Umwelttechnologien“ werden verschiedene Projekte hinsichtlich der Kompetenzentwicklung im Zusammenspiel von Technologieprodukten und Dienstleistungen unterstützt. Hierunter fallen z. B. Projektaktivitäten mit folgendem Instrumentarium:

  • Strategie-, Fach- und Experten-Workshops,
  • (Fach-)Konferenzen,
  • Beratungs-, Demonstrations- und Schulungsangebote,
  • Kampagnen zur internationalen Vernetzung und zu Wissenstransfer,
  • (ggf. regional übertragbare) Vernetzungs-Angebote wie beispielsweise der anwenderfreundliche Aufbau von digitalen Austauschformaten.

 

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse als Teil- oder im Ausnahmefall als Vollfinanzierung gewährt.

 

Quelle: www.exportinitiative-umweltschutz.de/de/foerderung