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Antwort auf den Offenen Brief studentischer Beschäftigter in der Verwaltung der Humboldt-Universität zu Berlin vom 17. Oktober 2018

Antwort auf den Offenen Brief studentischer Beschäftigter in der Verwaltung der HU

Sehr geehrte Studierende, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Universitätsleitung hat in den vergangenen Tagen intensiv nach Wegen gesucht, die eine weitere Beschäftigung von Studentischen Hilfskräften auch in nichtwissenschaftlichen Bereichen unserer Universität möglich machen. Dazu hat es vertrauensvolle Gespräche mit allen Personalvertretungen der HU gegeben.

Unverändert verfolgt die Universitätsleitung den Ansatz, dieses Ziel über eine Anpassung von Paragraf 121 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) zu erreichen und befindet sich dazu im Gespräch mit dem Land. Auf diese Weise könnten die besonderen Arbeits- und Lebensbedingungen von beschäftigten Studierenden auch weiterhin adäquate Berücksichtigung finden. Sie haben in Ihrem Brief noch einmal ausdrücklich auf diesen Aspekt hingewiesen und auch der Universitätsleitung ist dies ein wichtiges Anliegen.

Für den Fall, dass eine Anpassung des BerlHG nicht gelingt, müssen wir Vorsorge treffen, damit wir auch künftig verlässliche Abläufe in Verwaltung und Service organisieren können. Wir werden deshalb vorsorglich einen Wandel von SHK-Stellen im nichtwissenschaftlichen Bereich in TVL-Stellen vorbereiten. Das würde dazu führen, dass es künftig weniger Beschäftigungsstellen gibt und diese nicht mehr ausschließlich für Studierende reserviert sind. Wir gehen davon aus, dass 70 Prozent der Beschäftigungsmöglichkeiten für Studierende im Verwaltungs- und Servicebereich wegfallen würden.

Um aktuell Härten zu vermeiden, hat die Universitätsleitung eine Übergangsregelung für die Studierenden in nichtwissenschaftlichen Bereichen vorgeschlagen. Weiterbeschäftigungen, Arbeitszeiterhöhungen und Wiedereinstellungen von SHK, deren Arbeitsverträge vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen nach dem 18. September 2018 nicht verlängert wurden, sollen nach diesem Vorschlag bis maximal 30. Juni 2019 möglich sein. Die Beschäftigung erfolgt nach TVStud II/TVStud III. Außerdem werden keine Aufgaben, die wegen des Umfangs der damit verbundenen Verantwortung durch hauptberufliche Mitarbeitende wahrgenommen werden müssen, an Studentische Hilfskräfte übertragen.

Sehr geehrte Studierende, Mitarbeitende und Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe, Sie können sich auf Grundlage dieses Schreibens ein Bild vom aktuellen Stand der Diskussion machen. Wir sind sehr an einer einvernehmlichen Lösung im Interesse aller Betroffenen und der gesamten Universität interessiert und setzen unsere Bemühungen um die Beilegung des Konflikts fort.

Mit freundlichem Gruß

Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst

Präsidentin

Berlin, 26. Oktober 2018