Berliner Chancengleichheitsprogramm

Humboldt-Universität zu Berlin | Berliner Chancengleichheitsprogramm | Geschäftsstelle | Formulare & Vorlagen (Berichte & Mittelabruf)

Stand: Dezember 2019

Die antragsberechtigten Hochschulen müssen zum 01.03. einen sachlichen und rechnerischen Nachweis über die geförderten BCP-Maßnahmen bei der Geschäftsstelle einreichen. Hierzu werden bearbeitungsfähige Vorlagen zur Verfügung gestellt:

Bitte reichen Sie die Berichte in elektronischer Version (pdf- und bearbeitungsfähige docx- & xlsx-Dokumente) sowie in Papierform mit Originalunterschrift ein.

 

Weiterhin sind die Hochschulen angehalten, die Fördermittel halbjährlich bei der Geschäftsstelle abzurufen. Hierfür wurden Abrufformulare entwickelt, deren Nutzung dringend empfohlen wird:

Bitte reichen Sie die Mittelabrufformulare in elektronischer Version mit digitaler Unterschrift oder in Papierform mit Originalunterschrift ein.