Stand: Dezember 2019
Die antragsberechtigten Hochschulen müssen zum 01.03. einen sachlichen und rechnerischen Nachweis über die geförderten BCP-Maßnahmen bei der Geschäftsstelle einreichen. Hierzu werden bearbeitungsfähige Vorlagen zur Verfügung gestellt:
Bitte reichen Sie die Berichte in elektronischer Version (pdf- und bearbeitungsfähige docx- & xlsx-Dokumente) sowie in Papierform mit Originalunterschrift ein.
Weiterhin sind die Hochschulen angehalten, die Fördermittel halbjährlich bei der Geschäftsstelle abzurufen. Hierfür wurden Abrufformulare entwickelt, deren Nutzung dringend empfohlen wird:
- Grunddaten
- Formblätter (Einzelaufstellung/Abrechnung) für den voll- und kofinanzierten Bereich
Bitte reichen Sie die Mittelabrufformulare in elektronischer Version mit digitaler Unterschrift oder in Papierform mit Originalunterschrift ein.