Berliner Chancengleichheitsprogramm

Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (BCP)

 

Das Land Berlin setzt sich angesichts der Tatsache, dass Frauen in Forschung, Lehre und auf fast allen wissenschaftlichen und künstlerischen Qualifikationsebenen, insbesondere bei Professuren sowie Leitungspositionen, weiterhin unterrepräsentiert sind, für gezielte Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und zur Herstellung von geschlechtergerechten Strukturen und Kulturen ein.
 

Das BCP hat sich seit seiner Einführung 2001 durch den Berliner Senat zu einem wichtigen Instrument der Hochschulgleichstellungspolitik entwickelt.
 

Es zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Repräsentanz von Frauen auf allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen sowie in Führungspositionen und auf die Verankerung von Genderaspekten in Forschung und Lehre. Der Grundsatz der Bestenauslese garantiert eine Förderung auf höchstem Niveau.

 

Das BCP wird finanziert durch Landesmittel der für Wissenschaft und für Frauen zuständigen Senatsverwaltungen sowie durch Eigenmittel der Hochschulen.

 


 

Was finde ich wo?

 

  • Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Berlin, die beiden Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft sowie die Charité-Universitätsmedizin Berlin. Alle Infos zu den Richtlinien, zum Antrags- und Auswahlverfahren sowie die Antragsformulare finden Sie unter "Beantragung einer Förderung".
     
  • Wenn eine Hochschule gefördert wird, muss sie regelmäßig Bericht erstatten und kann Gelder für die beantragten und bewilligten Maßnahmen abrufen. Auch Änderungen müssen an die BCP Geschäftsstelle kommuniziert werden (z.B. Reduktion der Arbeitszeit, Elternzeit etc.). Sämtliche Vorlagen finden sich unter "Berichtsvorlagen".
     
  • Unter "Förderbeispiele" können Sie sich inspirieren lassen von der Vielfalt bisher geförderter Maßnahmen.