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"Eine sehr gute Nachricht, nicht nur für den Klimaschutz"

Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Klimaschutzgesetz in Teilen grundgesetzwidrig ist

Das Bundesverfassunsgericht urteilte heute, dass das Klimaschutzgesetz teilweise gegen das Grundgesetz verstößt. Denn es verpflichtet zwar dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Wie genau diese Emissionen nach 2030 reduziert werden, das habe das Klimaschutzgesetz nicht vorgegeben. Um das „Paris-Ziel“ zu erreichen, müssten dann die noch erforderlichen Minderungen immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten sei "praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind", so das Urteil.

In einer ersten Reaktion sagte Prof. Dr. Christoph Schneider, Professor für Klimageographie an der Humboldt-Universität:

"Bereits im Frühjahr 2019 hatten die Scientist for Future nach eingehender Analyse des wissenschaftlichen Kenntnisstandes formuliert, dass die Anliegen von Fridays for Future berechtigt und gut begründet sind. Dass das Bundesverfassungsgericht dieser Einschätzung mit dem heutigen Urteil grundsätzlich folgt und die bisherigen politischen Maßnahmen zum Klimaschutz als teilweise in verfassungswidriger Art und Weise ungenügend beurteilt, ist bemerkenswert. Die Verkündung des Urteils ist deshalb eine sehr gute Nachricht, und zwar nicht nur für den Klimaschutz und die Erfüllung des Pariser Klimaabkommens, sondern auch für evidenzbasierte und wissenschaftlichen Erkenntnissen verpflichtete Politik und Rechtsprechung."

Und Prof. Dr. Jörg Niewöhner vom Integrativen Forschungsinstitut zu Transformationen von Mensch-Umwelt-Systemen an der Humboldt-Universität (IRI THESys) ergänzt: 

"Als Direktor des IRI THESys freue ich mich, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung eine intertemporale Figur entwickelt hat, die hoffentlich dazu führen wird, dass die Verteilung der Lasten der Klimaschutzmaßnahmen gerechter über die Generationen hinweg verteilt werden. Damit wird es Politik deutlich erschwert, die Verantwortung für Maßnahmen unbestimmt in die Zukunft zu verschieben und damit unnötig den Druck auf zukünftige Generationen und ihre Freiheitsrechte zu erhöhen. Ich finde es allerdings äußerst wichtig, dass die im Urteil so zentrale Festlegung von nationalen CO2 Restbudgets nicht den Naturwissenschaften und dem Sachverständigenrat der Bundesregierung für Umweltfragen überlassen wird, sondern dass wir auf der Basis ihrer Daten und Empfehlungen in einen breiten politischen und gesellschaftlichen Diskussionsprozess eintreten. Klimaschutz und -anpassung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben - und das schließt ab heute zukünftige Generationen noch deutlicher mit ein."

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss das Klimaschutzgesetz bis Ende 2022 nachgebessert werden.

 

Pressekontakt

Frank Aischmann
stellv. Pressesprecher
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