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Digitale Semesterapparate für das Wintersemester gesichert

Im Wintersemester 2017/18 kann das digital zur Verfügung gestellte Material weiterhin genutzt werden

Gute Nachrichten für Studium und Lehre: Für einen ungestörten Verlauf des Wintersemesters hat sich die Kultusministerkonferenz mit der VG Wort geeinigt: Bis zum 28. Februar 2018 kann urheberrechtlich geschütztes Material unter denselben Voraussetzungen wie bisher digital genutzt werden, und wird pauschal abgerechnet. Danach tritt das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft. Während des Wintersemesters werden die Vergütungsregelungen mit der VG Wort grundsätzlich neu ausgehandelt.

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