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Ausschreibung

Anträge auf Mittelvergabe aus dem Gleichstellungsfonds der HU bis zum 31. März 2010 möglich

Entsprechend der Vergaberichtlinie können Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universität zu Berlin beantragt werden. Die Antragsfrist ist der 31. März 2010!

Mittelvergabe möglich für:


  1. zur Überwindung struktureller Hemmnisse bei der Erreichung von Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre sowie zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen
  2. zur weiteren Verankerung von Frauen- und Geschlechterforschung
  3. zur Erhöhung der Anteils von Nachwuchswissenschaftlerinnen


Zu 1.

Fakultäten und Institute bzw. neu berufene Professorinnen (Beginn der Tätigkeit: 2010) können zusätzliche Mittel für befristete personelle Maßnahmen beantragen. Voraussetzung für die Mittelzuweisung ist das jeweilige Erreichen eines Zieles, das für jede Maßnahme individuell zu vereinbaren ist, z. B. die Berufung einer Professorin. Folgende Verwendung der Mittel ist möglich:
  • a. Ausstattung einer mit einer Frau besetzten Professur mit zusätzlichen halben bzw. viertel Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
  • b. Befristete Beschäftigung zusätzlicher Laborkräfte
  • c. Beschäftigung zusätzlicher studentischer Hilfskräfte
  • d. Erhöhung der Personalkapazität über den Abschluss von Werkverträgen


Zu 2.

Fakultäten und Institute können zusätzliche Mittel zur befristeten Beschäftigung von Personen zur Erarbeitung von Konzepten zur Integration von Genderaspekten in die Lehre in Fachrichtungen beantragen, in denen es bisher an der HU keine Genderforschung gibt. Folgende Verwendung der Mittel ist möglich:
  • a: befristete Beschäftigung eines/r Wissenschaftlichen Mitarbeiters/in
  • b: Finanzierung einer Gastprofessur 

Anträge zur Umsetzung der unter 1 und 2 bezeichneten Maßnahmen müssen mit Stellungnahmen der Dekanate, der Institutsleitungen und der zuständigen dezentralen Frauenbeauftragten versehen über die Kommission für Frauenförderung (KFF) an den Präsidenten der Humboldt-Universität in schriftlicher und elektronischer Form gestellt werden.

Die Anträge müssen enthalten:
  • die Beschreibung des Zieles, für das die Maßnahme beantragt wird
  • eine Darstellung der beantragten Maßnahme bzw. der geplanten Verwendung der beantragten Mittel 
  • die geplante Laufzeit 
  • sofern bereits an bestimmte Personen gedacht ist, Angaben zu diesen Personen 
  • eine Darstellung der betreffenden Einrichtung zur Umsetzung entscheidender struktureller Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen sowie zu eigenen Maßnahmen und Leistungen bei der Förderung von Frauen


Zu 3.

Doktorandinnen und Habilitandinnen können für einen Zeitraum von in der Regel sechs Monaten ein Abschluss-Stipendium erhalten. Die Höhe der Stipendien beträgt 1100 € pro Monat für die Promotions- und 1.500 € pro Monat für die Habilitationsförderung, jeweils einschließlich einer monatlichen Sachkostenpauschale von 100 €. Dazu kommen monatliche Kinderzuschläge von 150 € für das erste Kind und 50 € für jedes weitere Kind.

Anträge auf Stipendien sind von den Bewerberinnen über die jeweiligen Institute und Fakultäten an die Kommission zur Frauenförderung zu richten.

Die Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten:
  • Kurzdarstellung des Forschungsvorhabens mit Zeitplan für die noch ausstehenden Arbeiten
  • Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • ein Gutachten des Betreuers/der Betreuerin.

Sämtliche Anträge zu Punkt 1 bis 3 sind an die Geschäftsstelle der KFF zu senden:

Geschäftsstelle der KFF
Zentrale Frauenbeauftragte der Humboldt-Universität
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Zusätzliche Informationen finden Sie in der Vergaberichtlinie für die Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universität zu Berlin www.amb.hu-berlin.de/2010/6/062010



WEITERE INFORMATIONEN
Dr. Ursula Fuhrich-Grubert
Zentrale Frauenbeauftragte
Tel: 2093-2840
E-Mail: frauenbeauftragte@hu-berlin.de