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Jan-Hendrik Olbertz: „Die Förderung von Wissenschaft und Bildung ist eine nationale Aufgabe“

Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, hat im Rahmen der Anhörung vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)“ am Mittwochvormittag, 28. November 2012, folgende Stellungnahme abgegeben.

Die Stellungnahme von Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz im Wortlaut

Die Wissenschaft in Deutschland ist primär an den Universitäten und Hochschulen verortet. Dort wird der wissenschaftliche Nachwuchs gefördert, dort findet die Ausbildung von Fachkräften für die Wirtschaft, für die Gesellschaft, das Sozialsystem, für Bildung und Kultur statt.

In den vergangenen Jahren haben Bund und Länder enorme Anstrengungen unternommen, die Hochschulen zu fördern. Dazu wurden umfangreiche Förderprogramme aufgelegt, an denen der Bund maßgeblich beteiligt ist; genannt seien die Exzellenzinitiative (insgesamt € 4,6 Mrd.) und der Hochschulpakt 2020 (insgesamt € 6,04 Mrd.). Ziel, insbesondere der Exzellenzinitiative, war es, die deutschen Universitäten international wettbewerbsfähiger zu machen.

Dennoch sind die deutschen Universitäten und Hochschulen in einer prekären Lage. Sie können nicht auf Dauer in nur projektförmigen, punktuellen Formaten wissenschaftliche Spitzenleistungen erbringen - im "stop and go"-Modus ist die notwendige Kontinuität von exzellenter Forschung nicht zu sichern. Zudem sind die genannten Wettbewerbe nicht nur Wettbewerbe um die besten Ideen und klügsten Konzepte, sondern Wettbewerbe um Geld, die unter strukturell unterfinanzierten Universitäten ausgetragen werden. Die meisten Universitäten nehmen daran im Übrigen mangels Masse und Erfolgsaussicht gar nicht teil.

Hinzu kommt, dass die Konkurrenz zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Hochschulen immer weiter schwächt. Während Max-Planck-Einrichtungen, Helmholtz-Zentren und die Leibniz-Institute ihr Budget mittels des Pakts für Forschung seit 2005 jährlich um 5 Prozent steigern konnten, kann das bescheidene Wachstum der Landeszuschüsse an den Hochschulen in aller Regel kaum die Inflation ausgleichen. Aus ihren Mitteln müssen die Universitäten zudem nicht nur Spitzenforschung finanzieren, sondern auch die Ausbildung einer immer weiter wachsenden Zahl von Studierenden sicherstellen. Der Abstand zur ohnehin schon viel besseren Ausstattung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen vergrößert sich damit fortwährend.

Außerdem wurde mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz, das am 18. Oktober dieses Jahres vom Bundestag beschlossen wurde, das Besserstellungsverbot mehr oder weniger aufgehoben. Damit können die außeruniversitären Forschungseinrichtungen ihren Spitzenforschern nun angemessene Gehälter bezahlen, die für die Universitäten jedoch aus finanziellen Erwägungen undenkbar und in den meisten Bundesländern auch hochschulrechtlich nicht zulässig sind. Ich begrüße dieses Gesetz, aber den Ländern müssten zügig analoge Spielräume eröffnet werden, wenn sie in der Konkurrenz zu den außeruniversitären Forschungsinstituten nicht völlig unterliegen sollen.

Letztlich führen diese beiden lobenswerten Initiativen (Pakt für Forschung und Wissenschaftsfreiheitsgesetz) dazu, dass die Trennung zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen weiter verstärkt wird. Eines der Ziele der Exzellenzinitiative, nämlich die „Versäulung“ der deutschen Forschungslandschaft zu verringern, rückt damit in weite Ferne.

In den Ländern ist es seit der Schuldenbremse und dem Neuverschuldungsverbot nicht einmal mehr eine Frage der politischen Prioritätensetzung, die Universitäten und Hochschulen auskömmlich zu finanzieren, sondern es ist angesichts der jeweiligen Haushaltslagen schlicht nicht mehr möglich.

Ich fasse zusammen 

  1. Man kann regional finanzierte Universitäten nicht in einen internationalen Wettbewerb schicken.
  2. Die Förderung von Wissenschaft und Bildung ist eine NATIONALE Aufgabe, die auch nur durch gemeinsame Kraftanstrengungen von Bund und Ländern wahrgenommen werden kann. Insofern haben wir allen Anlass, das Kooperationsverbot im Grundgesetz durch ein KooperationsGEBOT zu ersetzen.
  3. Die Meinungen zur Grundgesetzänderung sind in den Länderparlamenten quer zu den politischen Lagern geteilt. Hier sollten wir uns keine Illusionen machen. Die starken Ministerpräsidenten von SPD wie CDU werden sich noch eine längere Zeit gegen eine Bundesbeteiligung in der Bildung stemmen. Diese Zeit haben wir an den Hochschulen nicht - sie läuft uns davon.
  4. Wir schlittern in den kommenden Jahren in eine handfeste, bundesweite Krise der Hochschulfinanzierung hinein. Die Frage ist, ob die Politik Schlussfolgerungen erst zieht, wenn der Schaden bereits eingetreten ist oder ob sie der Krise vorauslaufend rechtzeitig Lösungen entwickelt. 

Ich appelliere daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich auf eine pragmatische Lösung zu verständigen und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zuzustimmen. Politik ist die Kunst des Machbaren und die Suche nach klugen Kompromissen. Daher sollte man das Kooperationsverbot zunächst für den Wissenschaftsbereich aufheben und im Anschluss daran die Diskussion über die Einbeziehung auch der Bildung fortsetzen. So kämen wir zumindest schrittweise voran, was allemal besser ist, als gar keine Lösung zu haben.

 

Kontakt

Constanze Haase
Pressesprecherin
Humboldt-Universität zu Berlin
Tel.: 030 2093-2332
constanze.haase@hu-berlin.de