Humboldt-Universität bringt Fakultätsreform auf den Weg
In seiner Sitzung am 9. Juli 2013 hat sich der Akademische Senat (AS) der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) in geheimer Abstimmung auf einen Grundsatzbeschluss zur Fakultätsreform geeinigt. Mit 20 Ja-Stimmen, drei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen beschloss der AS ein Konzept und eine Agenda für die vom Präsidium initiierte Fakultätsreform. Das Vorhaben gehört zusammen mit der Governancereform zu den Kernzielen des Zukunftskonzepts „Bildung durch Wissenschaft“, mit dem die HU im Juni 2012 erfolgreich aus der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern hervorgegangen ist.
HU-Präsident Jan-Hendrik Olbertz sagte zum AS-Beschluss: „Ich freue mich sehr, dass wir heute in gutem Gemeinschaftssinn dieses weitreichende Reformprojekt auf den Weg gebracht haben. Die HU kann damit ihre fachlichen Stärken ausbauen und die Zusammenarbeit mit inner- und außeruniversitären Partnern befördern.“
Hauptanliegen der Fakultätsreform ist eine stärkere Einbeziehung der Fakultäten in die strategische Gesamtentwicklung und internationale Ausrichtung der Humboldt-Universität. Dafür sollen größere integrative Einheiten gebildet werden, mit denen die Kooperationspotenziale der Fächer besser als bisher ausgeschöpft werden können. Die Fakultäten werden so in die Lage versetzt, Entwicklungen in Wissenschaft und Gesellschaft mit mehr Dynamik und Flexibilität aufzugreifen beziehungsweise mitzubestimmen, ihre Lehr- und Forschungsprofile weiter auszuprägen und effektivere Formen der Selbstorganisation zu entwickeln.
Die Umsetzung der Fakultätsreform erfolgt in zwei Stufen:
In der ersten Stufe wird die Einrichtung der Lebenswissenschaftlichen Fakultät, einer gemeinsamen Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät sowie einer Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät vorbereitet. Angestrebt wird, die Gründung dieser drei neu zu formierenden Fakultäten zum 1. April 2014 zu vollziehen. Bis November 2013 soll das Präsidium dem AS eine detaillierte Umsetzungsplanung vorlegen, um auf dieser Grundlage über den genauen Zeitpunkt der Umsetzung zu beschließen.
Im Verlaufe des Jahres 2015 soll im Rahmen einer zweiten Stufe der Fakultätsreform über die künftige Einbettung der Philosophischen Fakultäten I und II, der Juristischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie der Theologischen Fakultät beraten werden. Im Falle der Theologie ist zu gewährleisten, dass der Staatskirchenvertrag des Landes Berlin mit der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg/Schlesische Oberlausitz erfüllt wird.
Die Fakultätsreform im Überblick
Die Lebenswissenschaftliche Fakultät auf dem Campus Nord soll unter Einschluss der Institute für Biologie, Psychologie und der jetzigen Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät eingerichtet werden. Die Vereinigung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultäten in Adlershof erfolgt unter Einschluss der Institute für Chemie, Geographie, Informatik, Mathematik und Physik. Aus den Instituten der bestehenden Philosophischen Fakultäten III und IV wird auf dem Campus Mitte die Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät gebildet.
Grundlage für die Fakultätsreform ist der gegenwärtige strukturelle Zuschnitt der Fakultäten: An der HU gibt es derzeit elf Fakultäten – die Charité eingeschlossen. Sechs Fakultäten untergliedern sich in wissenschaftliche Institute, fünf Fakultäten sind Monofakultäten ohne Institutsebene.
Kontakt
Susanne Cholodnicki
Pressereferentin
Humboldt-Universität zu Berlin
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