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Neue Regelungen zur Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Texten in digitaler Form ab dem 1. Januar 2017

Folgende Änderungen ergeben sich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Humboldt-Universität zu Berlin (HU)

Mit dem 1. Januar 2017 wird es hinsichtlich der Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Materialien in digitaler Form einige Änderungen geben. Auf Basis des §52a Urheberrechtsgesetz dürfen bislang urheberrechtlich geschützte Texte unter bestimmten Auflagen für den Einsatz in der Lehre digital zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) beispielsweise die Lehrplattform Moodle, die HU-Box, das Medien-Repositorium oder weitere, passwortgeschützte Webseiten.

Zur Vergütung der urheberrechtlich geschützten Werke wurde für diese Möglichkeit bislang pauschal ein Betrag durch das Land Berlin an die für Texte zuständige Verwertungsgesellschaft VG Wort gezahlt. Anlässlich einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat die Kultusministerkonferenz einen neuen Rahmenvertrag mit der VG Wort abgeschlossen, der das bisherige Verfahren ab dem 1. Januar 2017 ändern wird. Dieser Rahmenvertrag sieht vor, dass in Zukunft alle Texte durch die jeweiligen Lehrenden einzeln zu melden sind. Die so gemeldeten Texte sind einzeln durch die Humboldt-Universität zu vergüten. Die Lehrenden müssen zudem für jedes zur Verfügung gestellte Dokument überprüfen, ob weitere Lizenzbestimmungen existieren.

LKRP tritt Rahmenvertrag unter derzeitigen Bedingungen nicht bei

In einer als Pilotprojekt angelegten Studie an der Universität Osnabrück wurde deutlich, dass dieses Verfahren erhebliche zeitliche Mehrbelastungen mit sich bringt, was sich in einem Rückgang des zur Verfügung gestellten Lehrmaterials deutlich bemerkbar machte. Der zusätzliche Arbeitsaufwand für das Lehrpersonal steht nicht mehr für die eigentliche Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen sowie die Betreuung der Studierenden zur Verfügung, was eine Verschlechterung der Lehrqualität befürchten lässt. Zu einer ähnlichen Einschätzung kam auch die Hochschulrektorenkonferenz.

Aufgrund der für Lehre und Studium unzumutbaren Situation hat sich die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen dazu entschlossen, dem Rahmenvertrag unter den derzeitigen Bedingungen nicht beizutreten. Eine Regelung, die eine Verschlechterung der Lehrqualität befürchten lässt, wird durch die Hochschulen nicht getragen. Die Landeskonferenz folgt damit dem Beispiel anderer Landeskonferenzen Deutschlands. Durch die Hochschulrektorenkonferenz soll nun in Nachverhandlungen mit der VG Wort ein besserer Modus verhandelt werden.

Hieraus ergeben sich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Änderungen:

Ab dem 1. Januar 2017 dürfen sämtliche geschützte Schriftwerke bzw. Teile hiervon nicht mehr online zur Verfügung stehen. Dazu gehören Anthologien, Belletristik, Monographien, Nachschlagewerke, Sammelbände, Zeitschriftenartikel u.ä. sowie auch eigene Schriftwerke, wenn diese als geschützte Werke Gegenstand von Verlagsverträgen sind. Davon ausgenommen sind Verlinkungen zu lizenzierten E-Books und E-Journals, die sich im Bestand der UB befinden, gemeinfreie Werke, die entweder als Open-Access-Publikationen verfügbar oder vor dem Jahr 1920 erschienen sind.

Der Rahmenvertrag gilt nicht nur für digitale Semesterapparate in Moodle, sondern betrifft auch Plattformen, die urheberrechtlich geschützte Schriftwerke Dritten, d.h. z.B. Kolleginnen und Kollegen, Studierenden, Mitgliedern von Forschergruppen oder Partnern gemeinsamer Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen und zugänglich machen. Dazu gehören beispielsweise die HU-Box, das Medien-Repositorium, Moodle (ggfs. auch für Belegexemplare im Rahmen von Berufungsverhandlungen), sowie vergleichbare Plattformen, die als Zugang zu urheberrechtlich geschützten Schriftwerken betrieben werden. Nicht vom Rahmenvertrag betroffen ist die Ablage geschützter Schriftwerke auf den genannten Plattformen, die ausschließlich für den persönlichen, wissenschaftlichen Gebrauch dort gespeichert sind, jedoch weiteren Akteuren nicht zugänglich gemacht werden.

Welche Alternativen gibt es?

Nach dem 31. Dezember 2016 verfügbare Dokumente lösen Vergütungsansprüche aus. Um die klageweise Geltendmachung solcher Vergütungsansprüche zu vermeiden, muss sichergestellt sein, dass alle geschützten Schriftwerke und Teile solcher Schriftwerke ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr auf Plattformen digital zugänglich sind.

Um den Prozess zu unterstützen, können jetzt und dauerhaft folgende Alternativen möglicherweise eine Lösung darstellen:

  • Verlinkungen zu lizenzierten E-Books und E-Journals einstellen, die sich im Bestand der UB befinden. Recherchieren Sie bitte in PRIMUS und verlinken Sie auf die digitalen Angebote der UB, möglichst die DOI-Links der Verlage. Verlinkungen sind im gesamten HU-Netz gültig, und alle Vergütungsansprüche sind ohne Seitenbeschränkungen abgegolten.
  • Gemeinfreie Werke einstellen, die entweder vor dem Jahr 1920 erschienen oder als Open-Access-Publikationen mit einer entsprechenden Open-Access-Lizenz (z.B. CC-BY) verfügbar sind.
  • Bild- und Tonwerke einstellen, die dem § 52a-Rahmenvertrag der KMK und der VG Wort grundsätzlich nicht unterliegen.

Was bedeutet das für den Bereich der Lehre?

Für den Bereich der Lehre sollen alle nach § 52a UrhG relevanten Inhalte des Wintersemesters 2016/17, die nicht unter die genannten Ausnahmen fallen, bis zum 15. Dezember 2016 von Plattformen entfernt werden oder der Zugang zu diesen Plattformen für andere Nutzer gesperrt werden. Bitte teilen Sie über die Email-Adresse 52a-support@hu-berlin.de mit, dass Sie entsprechend der beschriebenen Vorgehensweise Inhalte entfernt oder den Zugang zu den Plattformen gesperrt haben.

Zur Ihrer Unterstützung können diese Moodle-Kurse auf Anforderung durch den Moodle-Support beim CMS verborgen werden. Bei Anforderungen zum individuellen Verbergen von Kursen sowie mit Rückfragen zur Einstellung von Materialien in Moodle wenden Sie sich bitte per Email an 52a-support@hu-berlin.de.

Die oben genannten Dokumente dürfen nach dem 31. Dezember 2016 weiterhin in Papierform zugänglich gemacht werden. Auf den Plattformen verfügbare Materialien können bis zum 31. Dezember 2016 ebenfalls als persönlich vorgenommene Downloads gesichert werden.

Was passiert mit den Moodle-Kursen?

Soweit es um Moodle-Kurse geht, werden alle entsprechend genutzten Moodle-Kurse aus vergangenen Semestern sowie alle Kurse des Wintersemesters 2016/17, denen keine Kursverantwortlichen mehr zugeordnet werden können, automatisch verborgen gestellt.

Wie geht es im Sommersemester 2017 weiter?

Wie sich die Situation für das Sommersemester 2017 darstellen wird, hängt von den Ergebnissen der Verhandlungen der HRK ab. Es ist klar, dass diese Regelungen Unannehmlichkeiten für Lehrende, Forschende und Studierende mit sich bringen werden. Um gemeinsam mit den anderen Berliner Hochschulen einen für die Zukunft tragbaren und zeitgemäßen Umgang mit urheberrechtlichem Material zu erreichen, sind die oben geschilderten Schritte allerdings notwendig. Die angestrebte Lösung sollte dabei sowohl die Interessen der Lehrenden, Forschenden und Studierenden, als auch die der Autoren abdecken.

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§ 52a-Support
52a-support@hu-berlin.de