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Neue Entwicklung im Kontext des VG Wort-Rahmenvertrags zu § 52a UrhG

Die Hochschulen können bis zum 30. September 2017 ihre digitalen Semesterapparate wie bisher weiterverwenden

Die Kultusministerkonferenz (KMK), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die VG Wort haben sich angesichts der Weigerung nahezu aller deutschen Hochschulen, dem Rahmenvertrag zu § 52a UrhG beizutreten, darauf geeinigt, nach Lösungswegen zu suchen, die die Interessen beider Seiten berücksichtigen. Wie die Senatskanzlei „Wissenschaft – Forschung“ mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 den Berliner Hochschulen mitgeteilt hat, wurde dabei folgender Lösungsweg gefunden:

Die Hochschulen können bis zum 30. September 2017 ihre digitalen Semesterapparate wie bisher weiterverwenden, ohne dem Rahmenvertrag beitreten zu müssen oder ihren Beitritt verbindlich erklären zu müssen. Damit ist das Abschalten von Kursen, die in entsprechende Lernplattformen eingestellt wurden, bis zum 31. Dezember 2016 nicht mehr erforderlich. Bis 30. September 2017 soll ein System zur Abgeltung von Vergütungsansprüchen nach § 52a UrhG entwickelt und erprobt werden, das den Bedürfnissen der Hochschulen und der VG Wort Rechnung trägt und ab dem 1. Oktober 2017 zum Einsatz kommen soll. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. September 2017 wird die VG Wort wie in den Vorjahren den Ländern eine pauschale Summe in Rechnung stellen.

Für das laufende Wintersemester 2016/17 hat diese jüngste Entwicklung – vor dem Hintergrund der am 8. Dezember 2016 auf der HU-Seite mitgeteilten Regelungen zur Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Texten in digitaler Form – folgende Auswirkungen auf die Einstellung digitaler Semesterapparate in Moodle:

  • Alle auf „grün“ gestellten Kurse des laufenden Wintersemesters 2016/17 bleiben zugänglich.
  • Alle auf „rot“ gestellten Kurse des laufenden Wintersemesters 2016/17 werden nicht verborgen und bleiben weiter zugänglich
  • Alle für das laufende Wintersemester 2016/17 bereits auf „Verborgen“ (grau) gestellte Kurse und Materialien können von den Kursverantwortlichen wieder zugänglich gemacht werden.
  • Die Kurse vorangehender Semester – „alte“ Kurse – werden bis zum 30. Dezember 2016 automatisch auf „Verborgen“ gestellt. Denn aus rechtlicher Sicht bezieht sich die nach § 52a UrhG zugelassene Bereitstellung geschützter Texte in digitalen Semesterapparaten auf die Veranschaulichung konkreter Lehrveranstaltungen und damit in der Regel auf das Semester, in dem die jeweils aktuelle Kurs- oder Unterrichtseinheit erfolgt.
  • Bei Forschungsplattformen ist die zulässige Bereitstellung geschützter Inhalte hingegen nicht zeitlich auf ein konkretes Semester beschränkt, sondern es können veröffentlichte Werkteile, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften eingestellt werden, sofern dies ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung geschieht.

Es ist zu begrüßen, dass Einschränkungen, die für in Moodle eingestellte Semesterapparate bisher zu befürchten waren, für das laufende Wintersemester 2016/17 nicht mehr zu erwarten sind. Über den weiteren Fortgang der Entwicklung werden wir Sie weiter informieren.

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52a-support@hu-berlin.de