Wahlen zum 28. StudentInnenparlament der HU
Die Wahl des StudentInnenparlaments findet in diesem Jahr am 29. und 30. Januar statt. Die 60 Sitze werden entsprechend der Stimmenanzahl auf die Listen verteilt. Zur Wahl sind Listen mit mindestens drei Kandidaten zugelassen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der HU mit studentischem Status, die ihre Mitgliedsrechte an der Humboldt-Universität ausüben. In der Regel sind das alle Studierenden, die hier ihre Beiträge zur Studierendenschaft bezahlen, also auch Promovierende und Programmstudierende.
Zentrale Wahllokale
- Zentrales Wahllokal Mitte (süd),
Unter den Linden 6, Raum 1066e (zwischen SSC und Mensa),
geöffnet jeweils von 9.30 bis 18.00 Uhr - Zentrales Wahllokal Mitte (nord),
Foyer der Mensa Nord, Hannoversche Straße 7,
geöffnet jeweils von 10.30 bis 17.00 Uhr - Zentrales Wahllokal Mitte (Grimm Zentrum),
Jacob und Wilhelm Grimm Zentrum, Geschwister Scholl Straße 3, im Foyer,
geöffnet jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr - Zentrales Wahllokal Adlershof,
Erwin Schrödinger Zentrum, im Foyer, Rudower Chaussee 26,
geöffnet jeweils von 10.30 bis 17.00 Uhr
Über das StudentInnenparlament
Das StudentInnenparlament, kurz StuPa, vertritt die studentischen und hochschulpolitischen Belange der verfassten Studierendenschaft. Es wird an der Humboldt-Universität jedes Jahr im Januar gewählt. Das StuPa wählt neben seinem Präsidium auch die Mitglieder des RefRates der HU.
Weitere Informationen
- Wahlen zum 28. StudentInnenparlament der Humboldt-Universität
- Wahlbroschüre mit der Selbstdarstellung der Listen (PDF)
Kontakt
Studentischer Wahlvorstand
Humboldt-Universität zu Berlin