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Opfer und/oder Täter?

Zwei Experten der Humboldt-Universität geben Orientierung in der komplexen und dramatischen Auseinandersetzung um den WikiLeaks-Gründer Julian Assange

 DSF0190Foto: Matthias Heyde

Vor einem Londoner Gericht wird derzeit entschieden, ob der WikiLeaks-Gründer Julian Assange an die USA ausgeliefert werden soll. Für die einen ist er ein investigativer Widerstandskämpfer, der mit journalistischen Methoden die verdeckten Machenschaften von Militärs und Geheimdiensten aufdeckt. Für die anderen ist ein Verräter, der durch die Veröffentlichung vertraulicher Dokumente viele Menschenleben in Gefahr bringt. Die einen werfen ihm vor, sich feige dem Vorwurf sexueller Nötigung entzogen zu haben. Andere prangern an, dass der Australier ein Opfer von Folter geworden sei.

„Bei der hitzigen öffentlichen Debatte um Julian Assange vermischen sich verschiedene Aspekte, die sauber voneinander getrennt analysiert werden sollten,“ erläutert Martin Heger, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin. „Ob Assange akut krank ist, berührt nicht die Frage, ob er generell an die USA ausgeliefert werden sollte.“ Die schlechte gesundheitliche Verfassung von Assange ist in den letzten Wochen öffentlich verstärkt thematisiert worden. Nach einem Besuch des Inhaftierten sagte der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer, Assange zeige alle Anzeichen eines Opfers psychologischer Folter.

„Selbst wenn diese Diagnose zutrifft, ist die Schlussfolgerung, er sei gefoltert worden, problematisch“, erwidert Heger. Nach jahrelangem, beengtem Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft und nun in einem Hochsicherheitsgefängnis, sei es durchaus möglich, dass solche Symptome auftreten, ohne dass jemand psychische Foltermethoden anwendet. „Um dies einordnen zu können, bedarf es der Untersuchung durch Mediziner von neuraler Stelle.“ Sollte sich herausstellen, dass Assange nicht prozessfähig ist, stünde die Verlegung in ein Haftkrankenhaus an. Nach der Genesung würde der Prozess wieder aufgenommen.

Assange-kritische Stimmen in Großbritannien

Die US-Regierung hat im Juni 2019 in London die Auslieferung von Assange beantragt, um ihm in Amerika den Prozess machen zu können. Dies ist völkerrechtlich ein gängiges Prozedere. „Alle europäischen Staaten haben sich dazu verpflichtet, eine Person nur dann auszuliefern, wenn ihr in Händen der antragstellenden Nation weder Folter noch die Todesstrafe drohen“, so Heger. Das heißt: Nur dann, wenn die USA im Vorfeld verbindlich zusichern, Assange nicht zum Tode zu verurteilen, wird er überstellt. „Grünes Licht für die Auslieferung gibt das Gericht in London aber erst, nachdem es geklärt hat, dass die Begründung der USA nachvollziehbar und begründet ist“, sagt Heger.

Assange hat große Datenmengen veröffentlicht, die bis dahin von Regierungsbehörden wie Geheimdiensten unter Verschluss gehalten worden sind. Dies ist unbestritten. Aber war dies Aufklärungsarbeit im journalistischen Sinne oder Geheimnisverrat, gar Spionage? In der hiesigen Berichterstattung überwiegt die Einschätzung, dass mit dem prominenten Whistleblower die freie Presse unter Druck gerate. „In der britischen Öffentlichkeit machen sich daneben auch Assange-kritische Stimmen stärker bemerkbar als hierzulande“, sagt Gerhard Dannemann, Professor am Großbritannien-Zentrum der Humboldt-Universität. „Zum einen hat der Aktivist viele Unterstützer verprellt, als er sich in die ecuadorianische Botschaft zurückzog.“ Prominente Unterstützer wie Ken Loach hatten Geld für seine Kaution gezahlt, das wegen dieser Flucht einbehalten wurde.

„Des Weiteren ist die Öffentlichkeit bei der politischen Einschätzung seines Tuns deutlich gespalten“, so Dannemann. Das gehe nicht so tief wie etwa beim Brexit, aber der Aspekt des Geheimnisverrats werde von größeren Teilen der britischen Gesellschaft ernster genommen, als man dies in Deutschland wahrnehme. „Da wurden immerhin Massen an Daten ungefiltert veröffentlicht, viele davon personenbezogen“, gibt Dannemann die Bedenken vieler Briten wider. „Ein vielfach kritisierter Punkt war etwa, dass die Homosexualität von Menschen samt ihrer Namen publiziert worden seien, was in einigen Staaten Leben gefährden kann.“

Doch die Causa Assange bringt auch eine positive Seite zutage: „Die englischen Boulevardmedien, ansonsten für ihre nicht unbedingt fundierte Meinungsstärke berüchtigt, berichten über den Fall überraschend differenziert“, sagt Dannemann. „Wer einen guten Überblick bekommen will, findet dort gut recherchierte Artikel mit viel Detailkenntnis.“

Chronik im Fall Assange

2006

Die Enthüllungsplattform WikiLeaks, auf der Dokumente anonym veröffentlicht werden können, geht an den Start. Mitbegründer ist der australische Hacker Julian Paul Assange.

2010

WikiLeaks gerät nach Veröffentlichung von US-Militärdokumenten und Videos zum Militäreinsatz in Afghanistan vor allem in den USA unter Druck.

Assange beantragt in Schweden, wo Journalisten einen besonders umfassenden Quellenschutz genießen, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Im August 2010 beschuldigen zwei Frauen Assange bei der schwedischen Polizei wegen sexueller Vergehen.

Die schwedische Justiz erlaubt Assange zunächst eine Reise nach Großbritannien, stellt im November aber einen internationalen Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung aus; ein Verfahren zur Auslieferung nach Schweden wird eingeleitet.

2012

Assange flüchtet in die ecuadorianische Botschaft in London, um sich der anstehenden Auslieferung nach Schweden zu entziehen.

2017

Schweden stellt das Verfahren gegen Assange vorerst ein, die Schuldfrage bleibt ungeklärt.

2019

Im April 2019 liefert der ecuadorianische Botschafter seinen Gast wegen aggressivem und respektlosen Verhalten an die Londoner Polizei aus. Assange wird verhaftet, weil er 2012 gegen Kautionsauflagen verstoßen hat.

Autor: Lars Klaaßen