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»Recht – Geschlecht – Kollektivität. Das umkämpfte Allgemeine und das neue Gemeinsame«

DFG-Forschungsgruppe wird fortgesetzt und Zwischenergebnisse der Forschung werden zum Abschluss der ersten Förderphase auf einer internationalen online-Konferenz präsentiert

Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in seiner Sitzung im März 2021 die Verlängerung der Forschungsgruppe »Recht – Geschlecht – Kollektivität. Das umkämpfte Allgemeine und das neue Gemeinsame« bewilligt. So kann das Forschungsteam der Europäischen Ethnologie (Humboldt-Universität), Rechtswissenschaft (Humboldt-Universität und Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder), Soziologie (Technische Universität und Universität Potsdam) und Geschichtswissenschaft (Freie Universität) seine erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen.

Prozesse der Ko-Konstitution von Recht, Geschlecht und Kollektivität stehen auch weiterhin im Zentrum der Forschung. Auch in der zweiten Förderphase bilden Kollektive als wichtige Impulsgeber in gesellschaftlichen Verhandlungen von Gemeinschaft, Gemeinwohl und Solidarität den Ausgangspunkt der Forschung.

Die Forschungsgruppe richtet auch weiterhin ihr Augenmerk darauf, wie sich gesellschaftliche Konflikte darstellen, wenn sie aus der Perspektive vergeschlechtlichter und rechtlich organisierter Kollektivierungsprozesse betrachtet werden. Alle TP fokussieren konfliktförmige Verhandlungen des Allgemeinen sowie Praxen und Imaginationen des Gemeinsamen.

Mit Blick auf neue Untersuchungsfelder – angefangen von Klimaklagen, über transnationale Wertschöpfungsketten und Arbeitsmigration, Praktiken und Konflikte des Commoning in Urban und Housing Commons, Verbraucher:innenschutz bis hin zu gemeinwohlorientierten Prozessen der Infrastrukturierung im Kontext von Verkehrsplanung und Geburtshilfe und Initiativen der Lesben- und Schwulenbewegung zu Menschenrechten und Menschenrechtsbildung – fragen die Teilprojekte danach, welche Antworten in den von uns betrachteten Kollektiven auf die Fragen des Allgemeinen und des Gemeinsamen gegeben werden. In den Blick rücken damit drängende Fragen spätmoderner Gesellschaften. 

Präsentation der Zwischenergebnisse

Zwischenergebnisse der Forschung werden zum Abschluss der ersten Förderphase auf einer internationalen online-Konferenz präsentiert: „Manufacturing Collectivity. Exploring the Nexus of Gender, Collectivities, and Law”

2. bis 4. Juni 2021, 12.00 – 16.00 Uhr CET

Zur Anmeldung zur Konferenz 

Die Keynote wird Emily Grabham (Universität Kent) zum Thema “The Crafty Power of Text: A Feminist Ethnography of legislative Drafting” halten. Vorträge und Paneldiskussionen ergänzen das Programm. Zentrales Augenmerk wird die Konferenz auf Fragen nach der Wirkweisen vergeschlechtlichter Kollektivität in einer hegemonialen, männerorientierten und heteronormativen Tradition des Rechts legen und aus unterschiedlichen Blickwinkeln aktuelle gesellschaftliche Konflikte und deren Artikulation als rechtlich geprägte und zugleich vergeschlechtlichte Kollektivierungsprozesse diskutieren. Vorgelagert ist ein PhD-Workshop, in dem die im Rahmen der FOR entstehenden Promotionen sowie externe Projekte diskutiert werden.

Projektleiter:innen und Antragsteller:innen (in alphabetischer Reihung): Prof. Maja Apelt, Soziologie, Universität Potsdam; Prof. Susanne Baer, Rechtswissenschaft, HU; Prof. Beate Binder, Europäische Ethnologie, HU (Sprecherin); Prof. Sabine Hark, Gender Studies/Soziologie, TU; Prof. Eva Kocher, Rechtswissenschaft, EUV (Ko-Sprecherin); Prof. Hannah Meißner, Gender Studies/Soziologie, TU; Prof. Martin Lücke, Geschichte, FU.