Wirtschaft

Humboldt-Universität zu Berlin | Wirtschaft | WTT-Plattform: Förderungen, Kooperationsanfragen und Veranstaltungen | Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Nachwuchsgruppen in der Infektionsforschung

Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Nachwuchsgruppen in der Infektionsforschung

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 12. September 2019 und bis spätestens 8. September 2020, Projektskizzen vorzulegen.


 

Trotz bedeutender Verbesserungen in Hygiene, Prävention und Behandlung stellen Infektionskrankheiten in Deutschland und weltweit immer noch eine große Herausforderung dar. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bedarf es einer exzellent und nachhaltig aufgestellten Forschungsszene. Die Infektionsforschung in Deutschland hat aufgrund struktureller Besonderheiten (z. B. Zuständigkeit mehrerer Fachdisziplinen, keine Weiterbildung zum Facharzt für Infektiologie) Schwierigkeiten, aussichtsreiche berufliche Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs vorzuhalten.

Zu diesem Ziel wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Karriereweg qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der klinischen und anwendungsorientierten Infektionsforschung gezielt fördern. Dabei steht die Förderung von exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Vordergrund, nicht die strukturelle Verbesserung wissenschaftlicher Einrichtungen.

Das BMBF greift mit der Fördermaßnahme damit auch Empfehlungen des Forums Gesundheitsforschung zur bundesweiten Implementierung von Clinician Scientist Programmen in der Gesundheitsforschung in Deutschland auf und setzt den Beschluss der Bundesregierung um, die Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) zu antimikrobiellen Resistenzen zu erhöhen.

 

Gefördert werden besonders qualifizierte, promovierte Ärztinnen und Ärzte in der zweiten Hälfte der Facharztweiterbildung, die neben der klinischen Tätigkeit eigene infektiologische Forschungsprojekte durchführen und betreuen wollen (Clinician Scientists), inklusive zur Infektionsprävention und Krankenhaushygiene. Die Qualifizierung für die Forschung soll durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe an einer medizinischen Hochschule in Deutschland erfolgen. Somit ist eine Verknüpfung von klinischer Versorgung und Forschung gegeben.

 

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

 

Die Nachwuchsgruppen können in der Regel über einen Zeitraum von bis zu neun Jahren gefördert werden (siehe Nummer 4). Der initiale Förderzeitraum beträgt fünf Jahre mit der zweimaligen Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre (5+2+2). Die vorzulegenden wissenschaftlichen Konzepte sollen dementsprechend für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ausgestaltet werden.