
Bekanntmachung des BMBF: Förderung von Nachwuchsgruppen in der Infektionsforschung
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 12. September 2019 und bis spätestens 8. September 2020, Projektskizzen vorzulegen.
Trotz bedeutender Verbesserungen in Hygiene, Prävention und Behandlung stellen Infektionskrankheiten in Deutschland und weltweit immer noch eine große Herausforderung dar. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, bedarf es einer exzellent und nachhaltig aufgestellten Forschungsszene. Die Infektionsforschung in Deutschland hat aufgrund struktureller Besonderheiten (z. B. Zuständigkeit mehrerer Fachdisziplinen, keine Weiterbildung zum Facharzt für Infektiologie) Schwierigkeiten, aussichtsreiche berufliche Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs vorzuhalten.
Zu diesem Ziel wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Karriereweg qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der klinischen und anwendungsorientierten Infektionsforschung gezielt fördern. Dabei steht die Förderung von exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Vordergrund, nicht die strukturelle Verbesserung wissenschaftlicher Einrichtungen.
Das BMBF greift mit der Fördermaßnahme damit auch Empfehlungen des Forums Gesundheitsforschung zur bundesweiten Implementierung von Clinician Scientist Programmen in der Gesundheitsforschung in Deutschland auf und setzt den Beschluss der Bundesregierung um, die Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) zu antimikrobiellen Resistenzen zu erhöhen.
Gegenstand der Förderung
Die Fördermaßnahme ist in die nachfolgend aufgeführten Module unterteilt:
- Modul 1: Klinische Nachwuchsgruppen in der Infektionsforschung
Gefördert werden besonders qualifizierte, promovierte Ärztinnen und Ärzte in der zweiten Hälfte der Facharztweiterbildung, die neben der klinischen Tätigkeit eigene infektiologische Forschungsprojekte durchführen und betreuen wollen (Clinician Scientists), inklusive zur Infektionsprävention und Krankenhaushygiene. Die Qualifizierung für die Forschung soll durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe an einer medizinischen Hochschule in Deutschland erfolgen. Somit ist eine Verknüpfung von klinischer Versorgung und Forschung gegeben.
- Modul 2: Nichtklinische Nachwuchsgruppen in der Infektionsforschung
Gefördert werden exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine Promotion mit infektiologischem Bezug, z. B. in einer Naturwissenschaft, in der Informatik oder in den Sozialwissenschaften, vorweisen können und eine Nachwuchsgruppe in einem Forschungsbereich mit Anwendungsbezug aufbauen möchten. Die Nachwuchsgruppenleiterin bzw. der Nachwuchsgruppenleiter muss eine mindestens zweijährige Postdoc-Phase absolviert haben.
Gefördert werden auch promovierte Ärztinnen und Ärzte in der Facharztausbildung der Human- und Veterinärmedizin, die einen Karriereweg in der Forschung verfolgen wollen, ohne weiterhin in der Patientenversorgung tätig zu sein.
Für beide Module gilt:
- das infektiologische Forschungsthema der Nachwuchsgruppen muss über die Grundlagenforschung hinausgehen und einen klinischen oder anderen Anwendungsbezug haben;
- Anträge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Ausland arbeiten und sich langfristig im deutschen Wissenschaftssystem etablieren wollen, sind erwünscht;
- geschlechtsspezifische Aspekte sollen bei den Vorhaben nach Möglichkeit in angemessener Weise berücksichtigt werden;
- wo immer möglich ist die gezielte Nutzung von bereits existierenden Datensätzen und Materialsammlungen für Forschungsfragestellungen vorzusehen;
- nicht gefördert werden Forschungsprogramme, die im wesentlichen klinische Studien zum Inhalt haben;
- von der Förderung ausgenommen sind Nachwuchsgruppen in der Zoonosenforschung, um Dopplungen zu laufenden Maßnahmen zu vermeiden;
- die Nachwuchsgruppe muss strukturell und inhaltlich in das Forschungsprogramm der aufnehmenden Einrichtung integriert sein;
- um den Anwendungsbezug herzustellen, sind relevante Interessensgruppen in geeigneter Weise bei der Planung oder Durchführung des Forschungsprogramms zu beteiligen.
Gefördert werden Nachwuchsgruppen, die zu infektiologischen Fragestellungen forschen, insbesondere zu antimikrobiellen Resistenzen (AMR).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Nachwuchsgruppen können in der Regel über einen Zeitraum von bis zu neun Jahren gefördert werden (siehe Nummer 4). Der initiale Förderzeitraum beträgt fünf Jahre mit der zweimaligen Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre (5+2+2). Die vorzulegenden wissenschaftlichen Konzepte sollen dementsprechend für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ausgestaltet werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren − HZ − und der Fraunhofer-Gesellschaft − FhG − die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Bekanntmachung des BMBF.