Wirtschaft

Humboldt-Universität zu Berlin | Wirtschaft | WTT-Plattform: Förderungen, Kooperationsanfragen und Veranstaltungen | Bekanntmachung des BMBF: Fördermaßnahme "Anwender - Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II"

Bekanntmachung des BMBF: Fördermaßnahme "Anwender - Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II"

Projektskizzen können dem Projektträger bis zum 31. Januar oder 31. Juli eines jeden Halbjahres bis 2022 eingereicht werden.


Um Forschungsergebnisse praxisnah erarbeiten zu können, ist der Einbezug von Anwendern in Forschungsprojekte notwendig. Mit der Fördermaßnahme "Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II" will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Umsetzungspotenzial von Forschungsergebnissen direkt bei den Anwendern stärken.

Die Förderung der Sicherheitsforschung durch die Bundesregierung (http://www.sifo.de) verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die zum Beispiel durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden. Dabei soll die Forschungsförderung für Anwender intensiviert werden, unter anderem durch Themenoffenheit, kürzere Laufzeiten, vereinfachte Antragstellung und die Möglichkeit, Vorschläge terminunabhängig einzureichen.

 

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind direkt durch den Anwender initiierte und koordinierte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Anwender-Position in Forschungsprojekten. Ergebnisse sollen den dringlichen, direkten, aktuellen Bedarfen der Anwender entsprechen und zielgerichtet deren Handlungsfähigkeiten verbessern.

Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:

  • Schutz und Rettung von Menschen, nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz,
  • Kriminalitätsprävention, polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
  • Schutz vor Terrorismus,
  • Detektion von Gefahrstoffen,
  • übergreifende Themen, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen, Organisationskonzepte, Modelle zur Aus-, Fort- und Weiterbildung und Migration.

Die angestrebten Ergebnisse müssen über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.

 

 

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

 

Die Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind:
31. Juli 2019
31. Januar 2020, 31. Juli 2020
31. Januar 2021, 31. Juli 2021
31. Januar 2022, 31. Juli 2022